Die St. Galler Regierung hat sich mit dem Rechtsradikalismus beschäftigt. „Ausführlich“, wie sie betont.Autor: Von Hannes Nussbaumer, St. GallenPer Communiqué teilte die St. Galler Regierung gestern mit, dass sie den Rechtsradikalismus „verurteilt“ – und zwar „in aller Schärfe“. Als Massnahmegegen die rechte Gewalt will sie einerseits repressive Mittel einsetzen. Ausserdem „befürwortet sie auch präventive Anstrengungen“. Die Regierung hat sichsogar selbst eine solche Präventionsmassnahme ausgedacht: Das Erziehungsdepartement will „den Fragen der Rassendiskriminierung“ eine Nummer desperiodisch erscheinenden kantonalen Lehrmittels „aktuell“ widmen.Sehr ausführlich und „mit Bedauern“ äussert sich die Regierung dann zu den „negativen Folgen“, welche „die Fichenaffäre auch für die polizeilichePräventionsarbeit zeitigt“. Neue Gesetze hätten die Möglichkeit des Staatsschutzes „auf ein Minimum reduziert“, weshalb man mit der „dynamischen undinternationalen Vernetzung der rechtsextremen Szene“ nicht Schritt zu halten vermöge. Trägt also der linke Protest gegen die Fichen die Schuld daran, dassdie Aktivität der Skins nicht in den Griff zu bekommen ist? „Das ist die Auffassung der Regierung. Die Linken haben mit dem Angriff auf den Staatsschutzüberreagiert. Jetzt sieht man die Konsequenzen“, findet die Vorsteherin des Justiz- und Polizeidepartements, FDP-Regierungsrätin Karin Keller-Sutter.Für SP-Nationalrat Paul Rechsteiner ist diese Argumentation ein Ablenkungsmanöver vom Problem des Rechtsextremismus. Ausserdem: Es fehle nicht anden gesetzlichen Instrumenten. „Nötig ist das konsequente Eingreifen von Polizei und Gerichten.“ Der Rechtsextremismus-Experte Hans Stutz teilt dieseBeurteilung, zumal das Anti-Rassismus-Gesetz bereits bei dringendem Tatverdacht eine behördliche Intervention zulasse. Karin Keller wollte sich zu denAnwendungsmöglichkeiten der Anti-Rassismus-Norm nicht äussern, „ich bin schliesslich keine Juristin“.