Haftbefehle gegen vier SkinheadsSeenachtfest-Täter wegen Körperverletzung und Landfriedensbruch in Haft Einer freigelassenKonstanz (te) Gegen vier 18 bis 25 Jahre alte Mitglieder einerSkinhead-Gruppe ist wegen der rassistischen Gewalttat an zwei Türkenbeim Konstanzer Seenachtfest Haftbefehl erlassen worden. Ein Mitglied derGruppe wurde auf freien Fuß gesetzt. Die Beschuldigten stammen aus demKreis Ravensburg, Pfullendorf und Markdorf.Die fünfköpfige Gruppe war am frühen Sonntagmorgen nach einerumfassenden Fahndung im Konstanzer Stadtgebiet am Fährehafenfestgenommen worden. Zuvor hatten die 18- bis 25-jährigen Männer zweijunge Türken und eine Serbin massiv bedrängt, schließlich verfolgt, undeinen der Türken massiv geschlagen und niedergetreten, wodurch er dieBöschung hinab in den See gestürzt war. Das Opfer konnte sich verletztans Ufer retten.Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten gefährlicheKörperverletzung und einen besonders schweren Fall desLandfriedensbruchs zur Last. Landfriedensbruch begeht, wer sich anGewalttätigkeiten gegen Menschen beteiligt, die aus einer Menschenmengeheraus begangen werden. Besteht dabei die Möglichkeit einer schwerenKörperverletzung oder Todesgefahr für das Opfer, kann die Strafe von sechsMonaten bis zu zehn Jahren Haft betragen. Im konkreten Fall wird dasGericht unter anderem zu prüfen haben, ob für den verletzt ins Wassergestoßenen Türken Lebensgefahr bestanden hat.Dass die Gewalttat zudem rassistische Hintergründe hat, ergibt sich aus derZugehörigkeit der mutmaßlichen Täter zur Skinhead-Szene ihrerHerkunftsregionen. Auch haben die nun inhaftierten vierHauptbeschuldigten die beiden Türken mit rassistischen Parolenbeschimpft.Einen der fünf Skins entließ die Staatsanwaltschaft Konstanz am Montagaus der Haft. Das vorläufige Ermittlungsergebnis habe in seinem Fallkeine „konkrete strafbare Handlung“ ergeben. Bei den anderenBeschuldigten jedoch wurde wegen Verdunkelungs- und FluchtgefahrHaftbefehl beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Einer der Skins hatmit der Tat zudem gegen Bewährungsauflagen aus einer offenbar ähnlichgelagerten Vortat verstoßen.Der Haftrichter folgte dem Antrag und stellte die Haftbefehle gegen vierSkins aus. Nach bisherigen Erkenntnissen sind einige der nun Inhaftiertenin ihren Heimatregionen bereits polizeilich bekannt. Sie scheinen dortebenfalls auf öffentlichen Veranstaltungen, etwa in Festzelten,provozierend aufgetreten zu sein.