Der mutmassliche Herausgeber des Skinhead-Magazins „Morgenrot“, der 21-jährige Thurgauer Matthias F. aus Landschlacht, stand vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen.
Er war vom Journalisten Jürg Frischknecht wegen Ehrverletzung eingeklagt worden, weil dieser im „Morgenrot“ als „Verleumder“ und „König der Lügen“ verunglimpft worden war. Ein Urteil wurde nicht gefällt, denn das Bezirksamt muss in Sachen Autor nochmals ermitteln.
F. wollte Fragen nach Autor, Verleger und Drucker nicht beantworten. Sein Verteidiger, der St. Galler Anwalt Heinz Mäusli, hatte sich im Plädoyer auf inwischen ungültige Presserechtsbestimmungen gestützt.
Kommentar des Klägers nach der Verhandlung: „Ich wünsche dem „Morgenrot“-Repräsentanten einen Verteidiger, der das aktuelle Strafgesetzbuch kennt.“