Zwei Skinheads verprügeln drei Ausländer das Obergericht verurteilt die Schläger wegen Rassendiskriminierung. Ein wegweisendes Urteil.
Das Luzerner Obergericht hat zwei ehemalige Skinheads wegen Rassendiskriminierung verurteilt: 2002 verprügelten sie in Luzern einen gehbehinderten Bosnier und zwei Tamilen. Der ältere, inzwischen 23-jährige Täter wird mit dreieinhalb Jahren Zuchthaus bestraft. Er gilt als der Anstifter der Tat. Der 22-jährige Mittäter muss für drei Jahre ins Zuchthaus. Zudem müssen die beiden dem Bosnier 10 000 Franken Genugtuung zahlen. Die Täter waren zur Tatzeit bekennende Rechtsextreme. An drei Maiabenden suchten sie sich ihre Opfer im Alkoholrausch zufällig aus und schlugen sie zusammen. Dabei traten sie die Opfer mit Stahlkappenschuhen. Die Schläger verletzten den damals 53-jährigen Bosnier schwer, die Tamilen erlitten leichte Verletzungen.
Obergericht erhöht Strafmass
Im vergangenen Jahr hatte das Kriminalgericht den älteren Täter zu drei Jahren, den jüngeren zu zwei Jahren und neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Die Anwälte der Angeklagten fochten das Urteil aber an und zogen es an das Obergericht weiter. Das Obergericht hat das Strafmass jetzt um einige Monate erhöht. Im Gegensatz zum Kriminalgericht beschloss das Obergericht, dass die Skinheads zusätzlich zu den Körperverletzungen auch gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen haben. «Die Täter trugen schwarze Kleider, Bomberjacken mit Hakenkreuzen und Totenkreuzemblemen, auch hatten sie Stahlkappenschuhe an. Damit waren sie für die Öffentlichkeit als Rechtsextreme erkennbar», sagt Oberrichter Marius Wiegandt.
«Zudem waren die tamilischen Opfer aufgrund ihrer Hautfarbe klar als Ausländer zu erkennen somit sind die Angriffe der beiden Täter klar als rassistische Akte zu qualifizieren. Die Anwendung der Antirassismus-Strafnorm ist gerechtfertigt», fügt Wiegandt an. Es sei einer der ersten Fälle am Obergericht Luzern, in denen rassistische Gewalttaten nach der Antirassismus-Strafnorm verurteilt würden.
Gefährliche Stahlkappenschuhe
Für das Luzerner Obergericht sind die hohen Strafen angemessen, da die Täter mit einer beispiellosen Kälte, besonderer Brutalität und Menschenverachtung vorgingen. Gerichtspräsidentin Marianne Heer sagt: «Die Täter haben ihre Stahlkappenschuhe als Tatwaffen eingesetzt. Solche Schuhe sind gefährliche Gegenstände.» Es sei ein Glück, dass niemand schwerer verletzt wurde, sagt Heer. Ob die Verteidigung das Urteil vors Bundesgericht ziehen wird, war gestern nicht in Erfahrung zu bringen.