Kein Pardon für Skins
Im Prozess gegen sieben Skinheads vor dem Baselbieter Strafgericht hat der Staatsanwalt Gefängnisstrafen von 18 Monaten bedingt bis zweieinhalb Jahre verlangt. Der Staatsanwalt beantragte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung und Angriffs sowie wegen Verstössen gegen das Waffengesetz und weiterer Delikte. Das Verschulden der sieben Männer im Alter von 20 bis 23 Jahren wiege schwer bis sehr schwer, erklärte er in seinem Plädoyer.
Die sieben Angeklagten waren Teil einer 15-köpfigen Gruppe aus der rechtsextremen Szene, die im Frühjahr 2004 einen Angriff auf eine Gruppe von Ausländern plante. Am Tag der Tat stiessen sie beim Bahnhof Liestal jedoch lediglich auf drei Passanten.
Sie schlugen die drei Opfer auf einem Perron des Bahnhofs oder im Pronto-Shop zusammen. Dabei verwendeten einzelne Angeklagte einen Axtstiel, der mit Nägeln versetzt war, oder einen Gummiknüppel.
Die Opfer wurden dabei leicht bis schwer verletzt. Einer der betroffenen Männer leidet bis heute an psychischen Folgen des Überfalls, die allenfalls nie mehr gänzlich beseitigt werden könnten.
Die Plädoyers der Verteidiger sind für Donnerstag vorgesehen. Das Urteil des Strafgerichts wird für den 24. Februar erwartet.