Rassistische Sprüche und Hitlergruss: Ein Grenadier muss wegen Rassendiskriminierung eine Busse zahlen Er wehrte sich vergebens.
ap. Es gebe keinen Zweifel, dass der Angeklagte während der Rekrutenschule im Jahr 2005 in Isone rassistische Äusserungen gemacht und den Hitlergruss nachgeahmt habe, sagte der Gerichtspräsident bei der mündlichen Urteilsbegründung. Das Gericht stützte sich dabei vor allem auf die Aussage des letzten der insgesamt neun vorgeladenen Zeugen. Dieser hatte unter anderem erklärt, er habe unmissverständlich gehört, wie der Angeklagte gesagt habe, Juden und Schwarze müssten vergast werden. Zudem habe er gesehen, wie er mit dem Hitlergruss gegrüsst habe.
Rüge an die Vorgesetzten
Auch die anderen Zeugen hatten den 22-jährigen Angeklagten aus dem Kanton Schwyz zwar als rechts stehend oder rechtsextremistisch eingestuft, erinnerten sich aber nicht an konkrete Äusserungen oder gaben an, von ihm nie ernst gemeinte fremdenfeindliche Sprüche gehört oder den Hitlergruss gesehen zu haben. Der Gerichtspräsident erklärte jedoch: «Eine valable und glaubhafte Aussage genügt, um den Tatbestand als gegeben zu erachten.» Er appellierte an die Führungskräfte der Armee, ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Es sei unverständlich, dass die Vorgesetzten nichts gesehen haben wollen.
«Lediglich Schweizergruss»
Der Grenadier wurde zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Das Gericht setzte eine Probezeit von zwei Jahren an. Zudem muss der vollberufliche Eishockeyspieler die Verfahrenskosten von 2500 Franken tragen. Mit dem Urteil blieb das Militärgericht 4 unter der Forderung des Auditors, der 15 Tagessätze zu 150 Franken verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Der Angeklagte hatte sich von den Vorwürfen distanziert. Er habe «lediglich den Schweizergruss» (drei Schwurfinger) gemacht, was offenbar von aussen als Hitlergruss gedeutet worden sei. Rassistische Äusserungen über Juden, Schwarze oder andere Ausländer leugnete er.
Bereits zwei Verurteilungen
In gleicher Angelegenheit waren am 16. März vor dem Militärgericht 2 in Yverdon zwei Unteroffiziere und ein Soldat zu bedingten Geldstrafen zwischen 15 und 40 Tagen verurteilt worden. Das Militärgericht verzichtete hingegen auf Bussen und eine Degradierung der beiden Unteroffiziere.