Jenny R.* (20). Ihr Baby legt die Zürcherin in eine Tiefkühltruhe. Und versucht dann, die Ermittler auszutricksen.
Oberstaatsanwalt Albrecht Foth hat es die Sprache verschlagen. Minutenlang. Eben hat er erfahren, dass Jenny R. schon einmal eine Schwangerschaft verheimlicht hat. Das haben die Grosseltern der «Tiefkühl-Mutter» gegenüber BLICK erklärt.
Die junge Schweizerin sitzt seit Sonntag in Deutschland in Haft. Weil sie ihr neugeborenes Baby in einen Plastiksack einwickelte und in der Tiefkühltruhe entsorgte.
Ihre Schwangerschaft hatte Jenny R. vor allen verborgen.
«Sie machte bisher eine sehr flüssige Aussage», sagt Oberstaatsanwalt Albrecht Foth. «Nun kommt aus, dass sie uns einen sehr wichtigen Punkt verschwiegen hat.»
Jennys erstes Baby kam im März 2006 im Spital Limmattal in Schlieren ZH zur Welt. Das Mädchen wurde von der Automechanikerin zur Adoption freigegeben.
Auch diese Schwangerschaft hatte Jenny R. vor allen versteckt. Ihrer Familie erklärt, sie hätte eine «Nierenbeckenentzündung».
«Wir müssen jetzt ihre Aussagen neu bewerten», sagt Oberstaatsanwalt Foth. «Eine zweite Schwangerschaft erlebt man anders als eine erste. Denn man weiss die Anzeichen zu deuten.»
Hat Jenny R. mit ihrer Lüge gehofft, eine mildere Bewertung ihres Falles zu erwirken? Gegenüber den Ermittlern behauptete sie noch bis gestern, ihre Schwangerschaft nicht bemerkt zu haben.
Dabei soll Jenny zwischen der Adoption und der Kindstötung noch einmal schwanger gewesen sein. Bei der Polizei meldete sich ein Zeuge, der erklärte, die Zürcherin habe ein weiteres Baby mit Alkohol selbst abgetrieben.
Und offenbar ist auch Marco W.* (30), Jennys Verlobter, nicht ein «so lieber Bub», wie ihn die Nachbarn an seinem Wohnort im deutschen Horb schildern.
Den Behörden ist Marco W. als rechtsradikal bekannt. Der Lagerist spielt sogar in einer Neonazi-Band. Die Hassrock-Gruppe posiert auf ihrer Homepage mit einer Reichsflagge.
W. ist auch als Gewalttäter aufgefallen. Mehrfach soll er eine Ex-Freundin in den Bauch geschlagen haben. Als diese schwanger war. «Er wollte keine Kinder. Er hat Frauen unter Druck gesetzt», erklärt ein Bekannter.« Vielleicht war das auch bei Jenny so.»
Jenny R. verkehrte ebenfalls in der Neonazi-Szene. Ihre Grossmutter sagt, sie habe auf dem PC des Mädchens rechtsradikales Material entdeckt. Und es dann von Jennys Adoptivvater löschen lassen.
Damals war Jenny noch Lehrling in Schlieren. «Wir bemerkten nichts von ihren politischen Ansichten», sagt ihr damaliger Chef. Auch die erste Schwangerschaft fiel dem Mechaniker nicht auf.
*Name der Redaktion bekannt
Jennys Verlobter: Nur Zeuge oder Mittäter?
Geht der Verlobte der Schweizer «Tiefkühl-Mutter» straffrei aus?
Marco W. (30) behauptet, er habe nichts von der Schwangerschaft von Jenny R. (20) gewusst. Obwohl er auf engstem Raum mit ihr zusammenlebte. Noch behandelt die deutsche Polizei Jennys Verlobten als Zeugen. Dazu sagt Ulrich Weder, Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft für Gewaltdelikte: «Weder das Wissen noch das Nichtwissen um eine Schwangerschaft ist strafbar. Strafbar ist aber, wenn der Kindsvater aktiv am Tod des Kindes beteiligt ist oder dessen Gesundheit auf andere Weise beeinträchtigt.» Dies gilt auch für den Fall, dass er von der Absicht der Mutter, das Kind zu töten oder zu schädigen, Kenntnis hat und nichts dagegen unternimmt. Weder: «Das muss einem Täter natürlich nachgewiesen werden.» Nimmt der Partner nicht doch eventuell eine Schädigung des Kindes in Kauf, wenn er realisiert, dass die Partnerin eine Schwangerschaft verdrängt? Weder: «Das könnte unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich strafrechtliche Folge haben.»