Klage von Tierschützer Kessler gegen «Bund» abgewiesen

sda

Eine Klage des Tierschützers Erwin Kessler wegen Persönlichkeitsverletzunggegen die Berner Tageszeitung «Der Bund» ist abgewiesen worden, wie derenChefredaktion am Mittwoch meldete. Das Bundesgericht hat ein Urteil der ThurgauerJustiz aufgehoben.

Ein Redaktor des «Bund» hatte im Juni 2001 in einem Artikel geschrieben,Kessler unterhalte nachweislich Kontakte zur Neonazi- und Revisionistenszene.Dagegen erhob der Tierschützer Klage wegen Persönlichkeitsverletzung.

Die Thurgauer Justiz gab dem Tierschützer Recht. Der Artikel der BernerTageszeitung suggeriere, Kessler hätte nicht nur zu Revisionisten-, sondern auchzur Neonaziszene Kontakte.

Da solche Kontakte nicht nachgewiesen seien, sei die Behauptung unwahr undpersönlichkeitsverletzend, begründete die Thurgauer Justiz. Dagegen legte dieBerner Tageszeitung beim Bundesgericht Berufung ein.

«Der Bund» verwies auf eine Vielzahl von Belegen, die Kontakte Kesslers zurRevisionisten- und Neonaziszene nachwiesen. Dies führte gemäss derTageszeitung zu einem Schutz der Berufung und zur Abweisung der Klage desTierschützers.