Neue Urteile für Frauenfelder Rechtsextreme
Sie nahmen Dominiks Tod in Kauf
VON VIKTOR DAMMANN
FRAUENFELD. Es war ihnen völlig egal, dass der 15- jährige Dominik sterben könnte. Deshalb packt das Thurgauer Obergericht die sechs rechtsextremen Schläger nun härter an. Aber nur etwas.
Die feige Bande hatte Dominik so zusammengeschlagen, dass er bis an sein Lebensende invalid bleiben wird (im BLICK). Auch dessen Freund Stefan malträtierten die Schläger übel.
Aber für das Frauenfelder Bezirksgericht war dies nur schwere Körperverletzung. Das Thurgauer Obergericht korrigiert jetzt dieses Skandalurteil. Es wertet den brutalen Angriff als eventual vorsätzlichen Tötungsversuch. Die Schläger nahmen also Dominiks Tod bewusst in Kauf. Die Strafen fallen etwas härter aus.
– Der Chef Ivo H.* (25) kassiert 6 1/2 statt 5 1/2 Jahre Zuchthaus.
– Der Einsichtige Adrian J.* (23) muss 6 statt 5 Jahre hinter Gitter.
– Der Unscheinbare Maurice L.* (21) bekommt 5 1/2 statt 5 Jahre.
– Der Lässige Alex R.* (24) wandert 5 statt 4 3/4 Jahre ins Zuchthaus.
– Der Gleichgültige Andreas S.* (21) fasst 5 1/2 statt 41/2 Jahre.
– Das Unschuldslamm Urban S.* (23) wird für 6 statt 4 Jahre verknackt. Gegen den Automechaniker läuft bereits wieder eine Strafuntersuchung wegen Körperverletzung.
Wenigstens hob das Gericht die Genugtuung für Dominik und seine Mutter an: auf 190000 Franken.
Rosmarie Bein (53) ist zufrieden – trotz der relativ milden Strafen für die Häscher ihres Sohnes. «Immerhin müssen die Schläger ins Zuchthaus – wegen Tötungsversuchs.»
Dass es überhaupt soweit kam, liegt am Vorgehen von Dominiks Anwältin. Erst als sie eine Verurteilung wegen Tötungsversuchs wollte, zog auch Staatsanwalt Marcel Ogg mit seiner Berufung nach. Doch bei den Strafanträgen blieb er überraschend tief.
Die Taktik der Verteidiger, die schwersten Schläge einem «Phantom» in die Schuhe zu schieben, blieb erfolglos. Sie hatten für die Feiglinge bloss bedingte Strafen beantragt.
*Namen der Redaktion bekannt
BLICK berichtete am 10. Mai über den Berufungsprozess.
Kommentar
Diese Strafen sind zu mild!
Das Thurgauer Obergericht ist richtigerweise davon ausgegangen, dass ein grundloser brutaler und lebensgefährlicher Angriff auf ein wehrloses Opfer als Tötungsversuch einzustufen ist.
Wer so vorgeht, zeigt, dass ihm das Leben anderer Menschen nichts wert ist und dass er den Tod des Angegriffenen in Kauf nimmt.
Es ist zu hoffen, dass sich diese Ansicht analog zu den «Raserfällen» durchsetzt.
Zu mild sind aber die Strafen ausgefallen. Angesichts der Brutalität der Täter hätten höhere Sanktionen ausgefällt werden müssen.
Die Milde der Richter überrascht aber nicht, denn der Antrag des Staatsanwaltes lag schon sehr tief. Ausserdem neigen die Schweizer Gerichte dazu, den Strafrahmen nicht auszuschöpfen. Dies ist eine unerfreuliche Tendenz, da so dem Willen des Gesetzgebers nicht nachgelebt wird.