Nachwehen der Guggenbühl-Studie

BernerZeitung

Anwalt Daniel Kettiger soll nicht wissen, mit wem Allan Guggenbühl für die Gewaltstudie in Burgdorf gesprochen hat. Das stört ihn ? genauso wie die Tatsache, dass die Öffentlichkeit von seiner Abfuhr vor dem Statthalter weiss.

Die Rechtsextremisumusstudie, die der Burgdorfer Gemeinderat letztes Jahr beim bekannten Kinder- und Jugendpsychologen Allan Guggenbühl in Auftrag gegeben hat, wirft weiterhin hohe Wellen. Wenn auch vorab hinter den Kulissen: Eben hat Statthalter Franz Haussener eine Beschwerde behandelt, über die der streitbare Anwalt Daniel Kettiger eine tiefere Einsicht in die Grundlagen der Studie erreichen wollte. Haussener hat die Beschwerde abgewiesen, wie Unterlagen belegen, die der BZ vorliegen.

Konkret hatte Kettiger, der in seiner Tätigkeit schon mehrfach gegen Leute aus der rechten Szene angetreten ist, Einsicht in die Namensliste von Guggenbühls Interviewpartnern verlangt. In seiner Studie stellte der Psychologe nämlich auf Aussagen von Leuten ab, mit denen er vertieft über die Gewalt in der Emmestadt geredet hatte. Die Namen seiner Gesprächspartner waren ihm von einer gemeinderätlichen Begleitgruppe vorgegeben worden.

Schutz der Privatsphäre

Allein, mit seinem Begehren war der Anwalt bereits im letzten Herbst bei der Stadt Burgdorf abgeblitzt. Diese begründete ihr Nein damit, dass eine Offenlegung der Namen die Privatsphäre der Interviewten verletzen würde. Darüber hinaus sei ihnen ausdrücklich Vertraulichkeit garantiert worden.

Dieser Argumentation folgt nun auch Haussener. Nicht zuletzt weil sie ebenfalls im Interesse der Forschung liege. Ohne den Schutz der Personendaten wären wohl weniger Leute bereit, sich der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, betont der Statthalter. Der vom Gesetz geforderten Pflicht zur offenen Information sei die Stadt im Übrigen nachgekommen, indem sie den Bericht als solchen öffentlich gemacht habe.

«Mangelnde Transparenz»

Trotzdem will Kettiger nicht einfach klein beigeben. Er werde mindestens noch das Verwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz anrufen, kündigt er auf Anfrage an. Zu wichtig ist ihm sein Anliegen. Er erinnert daran, dass Guggenbühl aus seinen Gesprächen schloss, Burgdorf sei kein Hort von Rechtsextremen. Und daran, dass der Gemeinderat in der Folge den Rechtsextremismus «in den Hintergrund gestellt und die Schülergewalt zum Thema gemacht hat». Dabei, so Kettiger weiter, sei das rechte Gedankengut vorab bei älteren Jugendlichen während der Lehr- und der ersten Berufsjahre ein Problem.

Kettiger hatte nie verhehlt, dass er mit Guggenbühls Folgerung nicht einverstanden ist. Dass er auch nicht wissen soll, auf wessen Aussagen Guggenbühl seine These stützt, stört ihn nun umso mehr. Er wirft den Burgdorfer Behörden «mangelnde Transparenz» vor. Auch wenn ihm die Stadt inzwischen mit Einwilligung der Betroffenen 9 der insgesamt 22 Namen bekannt gegeben hat: Es sei schlicht «nicht tragbar», dass der Gemeinderat sein Handeln auf eine von aussen nicht beurteilbare Studie abstelle.

Nun eine Strafanzeige

Kettiger fordert von den Behörden Transparenz ? für sich selber dagegen nähme er im Hin und Her um die Namensliste liebend gern Diskretion in Anspruch. Als ihn die BZ gestern mit Hausseners abschlägigem Bescheid konfrontierte, reagierte er zuerst ungehalten. Dass die Medien überhaupt vom Verfahren Kenntnis bekommen hätten, sei «eine klare Amtsgeheimnisverletzung». Er selber habe die Öffentlichkeit bewusst nicht informiert, deshalb sei der Handel nicht öffentlich, kurz: «Ich werde Strafanzeige einreichen.»