Schwyzer Verwaltungsgericht Entscheid zum 1. August in Brunnen
Eine linke Kundgebung ohne Bewilligung?
Jetzt hat auch das Schwyzer Verwaltungsgericht gegen eine «linke» Demo entschieden. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Erhard Gick
Das Bündnis für ein buntes Brunnen kämpft um seinen Auftritt am 1. August. Nach dem klaren Nein des Gemeinderates Ingenbohl-Brunnen für eine Demonstration am Bundesfeiertag hat das Bündnis jetzt eine weitere Niederlage erlitten. Das Schwyzer Verwaltungsgericht hat den Entscheid des Ingenbohler Gemeinderats gestützt und dem Verfasser der Beschwerde, dem Berner Rechtsanwalt Daniele Jenni, eine weitere Absage erteilt.
«Eine weitergehende Begründung zum Urteil gibt das Schwyzer Verwaltungsgericht noch nicht bekannt. Zuvor werden die beiden Parteien schriftlich orientiert», liess gestern Gerichtsschreiber Achilles Humbel verlauten. Das Bündnis für ein buntes Brunnen hatte nach dem Nein des Gemeinderates Ingenbohl-Brunnen beim Regierungsrat des Kantons Schwyz eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht.
«Mit dem Entscheid und der Begründung des Gemeinderates, dem Bündnis eine Kundgebungsplattform zu verunmöglichen, waren wir nicht einverstanden», sagt Jenni. Ihm läge derzeit zwar noch keine Begründung des Verwaltungsgerichtes vor, er könne aber auch diesen Entscheid nicht verstehen. «Damit wird ein demokratisches Grundrecht missachtet», hält Jenni in einer ersten Stellungnahme fest. Er kann nicht billigen, dass man rechtsextreme Kreise demonstrieren lässt, obwohl man letztes Jahr «grossartig» ein Demonstrationsverbot und dessen Durchsetzung mit Polizeigewalt angekündigt hatte. «Noch weniger verstehe ich, dass die Schwyzer Polizei vorgänig mit den Rechtsextremen in Kontakt getreten ist», sagt Jenni. Er wolle deshalb jetzt vorerst die Begründung des Verwaltungsgerichts zum Verbot abwarten.
Genugtuung in Ingenbohl
Gemeindepräsident Urs Koller hat den Entscheid des Verwaltungsgerichtes mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. «Dieser Entscheid freut mich und zeigt mir, dass der Entscheid des Gemeinderates richtig war.» Ob sich das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichtes allerdings positiv oder negativ auf Brunnen auswirken werde, könne er erst nach dem 1. August schlüssig beantworten, so Koller weiter. Für die Gemeinde Ingenbohl-Brunnen sei es wichtig zu wissen, dass es nun Rechtssicherheit gibt.
Entscheidet jetzt Bundesgericht?
Restlos geklärt ist die Angelegenheit allerdings noch nicht. Das räumt auch Gemeindepräsident Koller ein. «Beschwerdeführer Daniele Jenni steht immer noch der Weg ans Bundesgericht offen.» Und mit dieser Option beschäftigt sich der Berner Rechtsanwalt tatsächlich. «Je nach Begründung des Urteils werden wir den Fall vors höchste Schweizer Gericht weiterziehen.» Dies sei allerdings zurzeit noch eine rein abstrakte Frage, ob man diesen Schritt machen werde. «Das Bündnis für ein buntes Brunnen hat nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung. Zudem ist ungewiss, ob das Bundesgericht bei einem Weiterzug noch rechtzeitig entscheiden könnte.»
Demo nicht ausgeschlossen
Der Gemeinderat Ingenbohl hege zu Recht Befürchtungen wegen der mittlerweile alljährlichen Aufmärsche Rechtsextremer in Brunnen, räumt Jenni ein und schickt gar massive Vorwürfe an die Adresse des Gemeinderates und indirekt auch an das Verwaltungsgericht: Die Grundrechte jener, die für Demokratie und Menschenrechte eintreten und sie schützen, werden missachtet. Jenni könnte sich trotz fehlender Bewilligung einen Auftritt des Bündnisses für ein buntes Brunnen in irgendeiner Form am 1. August vorstellen.