Bundesgericht heisst Beschwerde von Jürg Scherrer (fps) gut
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Jürg Scherrer wegen Rassendiskriminierung aufgehoben. Das Berner Obergericht muss im Fall des Bieler Polizeidirektors und Präsidenten der Freiheitspartei der Schweiz (FPS) nun neu entscheiden. Es hatte Jürg Scherrer im November 2003 der Rassendiskriminierung für schuldig befunden und zu 2000 Franken Busse verurteilt. Das Bundesgericht hat seine dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde jetzt gutgeheissen. Die Begründung des Urteils ist noch ausstehend.
Scherrer hatte im April 2001 auf der FPS-Homepage die Medienmitteilung «Kosovo: Der 27. Schweizer Kanton?» veröffentlicht und eine «Rückschaffung sämtlicher Einwanderer aus dem Kosovo innert der ursprünglich verfügten Frist» gefordert. Er begründete dies damit, dass die Einwanderer aus dem Kosovo «einen unverhältnismässig hohen Anteil an der zunehmenden Gewaltbereitschaft und Kriminalität in der Schweiz hätten».
Das Obergericht kam wie im Mai 2003 schon der Einzelrichter von Biel-Nidau zum Schluss, dass Scherrer damit einen klar definierten Personenkreis öffentlich pauschal abqualifiziert habe. Provokative Aussagen seien im politischen Meinungsbildungsprozess zwar gang und gäbe, es gebe aber Grenzen. Und diese seien hier überschritten. Der Durchschnittsleser habe zum Schluss kommen müssen, dass alle Kosovo-Albaner kriminell seien. Weiter habe Scherrer in der Mitteilung wichtige Einzelheiten verschwiegen, die ihm als vollamtlicher Bieler Polizeidirektor geläufig seien.
Das Urteil des Obergerichts bedeutete für Scherrer den ersten Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung. Im Februar 2002 war er von einem entsprechenden Vorwurf freigesprochen worden, nachdem er im Zusammenhang mit Angriffen auf Rekruten in Aarau von «Ausländerpack» gesprochen hatte. (sda)