Basel. AP/BaZ. Die Polizeikontrolle an einer Versammlung der alsrechtsextrem eingestuften Partei PNOS vom Juni 2002 hat ein gerichtliches Nachspiel. Derausserordentliche Staatsanwalt hat zwei Polizeioffiziere wegenFreiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs angeklagt, wie der Basler Regierungsrat am Dienstagmitteilte. Die Versammlung der Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) hatte amvergangenen 29. Juni 2002 stattgefunden. Die damals von einemHolocaust-Leugner ideologisch angeführte Partei habe den Saal unter falschem Namenreserviert, heisst es in der Mitteilung. Da Zusammenstösse mit linksextremenGruppierungen zu befürchten waren, die auf jenen Samstag zu einer Demonstrationaufgerufen hatten, führte die Kantonspolizei an der Versammlung einePersonenkontrolle durch. Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert.Einer von ihnen war polizeilich ausgeschrieben. Es wurden auch zahlreicheverbotene Gegenstände sichergestellt.
In der Folge reichten Mitglieder der PNOS gegen verschiedene Exponenten derPolizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Nötigung,Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs ein. Da sich die Strafanzeigen auch gegen dieStaatsanwaltschaft richteten, ernannte der Basler Regierungsrat Roland Winigeraus Olten zum ausserordentlichen Staatsanwalt. Er hat nun die Verfahren gegenden ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei- und MilitärdepartementsBasel-Stadt sowie zwei Staatsanwälte eingestellt und ist auf Anzeigen gegen zweiweitere Personen nicht eingegangen. Gegen zwei Offiziere der Kantonspolizeierhob er jedoch Anklage mit dem Vorwurf der Freiheitsberaubung und desAmtsmissbrauchs. Das Strafgericht wird nun die Rechtmässigkeit der damaligenPersonenkontrolle beurteilen müssen. Der Basler Regierungsrat erachtet diePersonenkontrolle aber nach wie vor als angemessen und Situationsgerecht und hat keinVerständnis für die Anklageerhebung.