Wahlfälscher sind überführt

BaslerZeitung

Jetzt wird die Staatsanwaltschaft wohl Anklage erheben

PHILIPP LOSER

Die Basler Staatsanwaltschaft sagt es deutlich: Grossrat Walter Hammel und der Grossratsratskandidat Eric Weber sollen Wahlfälschung begangen haben.

Die Schweizer Demokraten brauchten grosse Worte: Schmutzkampagne! Skandal! Wild-West-Story! Grund waren die Vorwürfe gegen ihren eigenen Grossratskandidaten, den rechtsextremen ehemaligen Grossrat Eric Weber. Dieser soll vor den Grossratswahlen im Oktober einem Pärchen dreissig Franken für die Wahlunterlagen geboten haben. Ausserdem habe er eine Frau gedrängt, ihn ihren Wahlzettel ausfüllen zu lassen.

Mehr Zeugen.

Wie gestern bekannt wurde, stimmen nicht nur diese Vorwürfe, sondern die versuchte Wahlfälschung hat noch grössere Ausmasse. Die Basler Staatsanwaltschaft hat bei insgesamt sieben Personen entsprechende Verfahren durchgeführt. Die Untersuchungen zum Fall Weber sind damit abgeschlossen, wie Markus Melzl von der Staatsanwaltschaft der baz bestätigt: «Weber hat sich der Wahlfälschung schuldig gemacht.» Das sei das Resultat von «aufwändigen Untersuchungen». Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass Anklage gegen den gescheiterten Grossratskandidaten erhoben werde. Laut Melzl ist Weber «teilgeständig».

Diese Aussage wiederum dementiert Weber: «Ich habe nie ein Geständnis abgegeben.» Er rechnet mit Freispruch und ist sich keines Vergehens bewusst. Die restlichen Zeugen wischt Weber mit einem Satz beiseite: «Das sind doch alles nur Trittbrettfahrer, die mir als Person schaden wollten.» Auch die Staatsanwaltschaft sei gegen ihn eingestellt. Eine Argumentation, die Markus Borner, SD-Parteipräsident, teilt: «Die Staatsanwaltschaft verbreitet Gerüchte. Anscheinend erzählen die das an jedem Stammtisch.» Borner steht jedenfalls hinter seinem Grossratskandidaten. Und glaubt an dessen Unschuld: «Weber hat nichts Unrechtes getan.» Der Parteipräsident sieht im Fall Weber ausserdem den Grund, warum die SD in der nächsten Legislatur nicht mehr im Grossen Rat vertreten sein werde.

Die Staatsanwaltschaft geht indes auf die Vorwürfe von Borner nicht ein: «Da stehen wir drüber», sagt deren Sprecher Peter Gill. Bei Wahlfälschung handle es sich um ein Offizialdelikt, welches in jedem Fall verfolgt werde müsse, «egal, wer die angeschuldigte Person ist».

20 verfälschte Couverts. Auch Grossrat Walter Hammel (ehemals FDP) wird in der kommenden Legislatur dem Parlament nicht mehr angehören. Er hat vor den Wahlen systematisch Wahlcouverts gestohlen und für sich selber ausgefüllt. Auch bei ihm sind die Untersuchungen abgeschlossen: «Hammel hat rund 20 Couverts ausgefüllt und eingeschickt. Bei ihm zuhause fanden wir rund 120 Couverts, die zum Teil auch schon ausgefüllt waren», sagt Peter Gill.

Auch Hammel hat mit einer Anklage zu rechnen. Im Unterschied zu Weber ist er geständig. Als der Vorfall publik wurde, trat Hammel aus Partei und Fraktion, aber nicht aus dem Grossen Rat aus. Mit seiner Nichtwiederwahl hat sich dieses Dilemma von selber erledigt. Melzl: «Die Nichtwahl von Weber und Hammel hat uns einigen Druck genommen.»