OFFIZIALDELIKT. Plötzlich geht alles ganz schnell: Ein Basler Staatsanwalt konferierte am Montagmorgen per Telefon mit einem Luzerner Kollegen und noch vor dem Mittagessen stand der Entscheid fest. Die Basler Staatsanwaltschaft wird ein Verfahren gegen die Nazi-Gröler im Extrazug nach Luzern von Ende August eröffnen. Die jungen Rechtsextremen waren vom Schweizer Fernsehen dabei gefilmt worden, wie sie sich singend eine U-Bahn von «Luzern direkt nach Auschwitz» wünschten und «Sieg Heil!» brüllten (vgl. baz von gestern). «Wir eröffnen ein Verfahren der Sache wegen», sagt der Basler Staatsanwaltschafts-Sprecher Markus Melzl, «es kann nicht sein, dass wir das durch die ganze Schweiz schieben.» Noch am Sonntag war die Basler Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass die Luzerner Behörden für den Fall zuständig sind. «Hauptsache ist, dass nun ein Verfahren eröffnet wird. Es handelt sich ja auch um ein Offizialdelikt», sagt dazu Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Strafuntersuchungsbehörden.
TATORT OFFEN. Wer das Verfahren wegen des Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm schliesslich zu Ende führen wird, ist allerdings noch offen. Die Basler Staatsanwaltschaft wird nun mit den Ermittlungen beginnen. Können die Ermittler einen genauen Tatort (beispielsweise den Bahnhof Olten) bestimmen, soll der Fall an die zuständigen Kantonsbehörden übergeben werden. los