Ein 21jähriger Mittäter wurde ebenfalls schuldig gesprochen und in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen. Die beiden Angeklagten hatten sich des Raubs, des Angriffs, des mehrfachen Diebstahls, des Hausfriedensbruchs, des Raufhandels und der Körperverletzung schuldig gemacht. Der Prozess fand vor zwei Wochen statt. Das Skinhead-Duo muss gemäss dem schriftlich eröffneten Urteil vier Geschädigten Schmerzensgelder von 18 100 Franken bezahlen. Noch 1994 waren die beiden Freunde Anhänger der linksautonomen Szene. Nach der polizeilichen Räumung des Wohlgroth-Areals änderte ihre Gesinnung radikal: Beide schlossen sich den Zürcher Skinheads an. Ab Februar 1995 zog das Duo durch Zürich und verübte bis Dezember 1996 diverse brutale Gewaltakte. Ausländer, politische Gegner, aber auch neutrale Personen waren die Opfer. Im Niederdorf machten die Skinheads wiederholt Jagd auf Autonome und andere Personen. Diese wurden zum Teil erheblich verletzt. Die Angeklagten waren vollumfänglich geständig. Sie beteuerten, sie hätten sich von der rechtsradikalen Szene distanziert. Allerdings offenbarten sie während der Befragung immer noch klare Sympathien für die Nazi-Ideologie. Der Ankläger hatte von einem erschreckenden Aggressionspotential gesprochen und eine harte Strafe von mehreren Jahren Zuchthaus für den 22jährigen, einschlägig vorbestraften Haupttäter verlangt.
Raub, Angriff, mehrfachen Diebstahl
sda