Einer der Rechtsextremen, die Ende April in der Oberstadt eine Familie angegriffen haben, darf bis nach der Solätte weder die Oberstadt noch das Wohnquartier der betroffenen Familie betreten: Das ist in der Fernhalteverfügung des Gemeinderats festgehalten, die dem Betreffenden und den Opfern am Donnerstag eröffnet wurde. Als erste Gemeinde im Kanton macht Burgdorf damit von einem vor Jahresfrist in Kraft gesetzten Passus im Polizeigesetz Gebrauch, der Fernhalteverfügungen zum Schutz von gefährdeten Personen ermöglicht. Die in Bern und Thun praktizierten Wegweisungen stützen sich auf eine andere Gesetzesbestimmung.
Emanuel Brünisholz, der zusammen mit seinen Eltern angegriffen und am Augenlid verletzt wurde, zeigte sich kaum beruhigt durch die Verfügung. Trotz dem Verbot habe er den betreffenden Mann bereits am Donnerstagabend wieder in der Oberstadt gesehen. Zudem arbeite dieser im Quartier, in dem die Familie lebt. Daher sei kaum zu erwarten, dass er die Verfügung einhalten werde. Ihm dagegen habe sein Anwalt geraten, sich in nächster Zeit nicht in der Öffentlichkeit zu zeigen und jeden Tag auf einem anderen Weg nach Hause zu gehen.
Der Mann, der die Fernhalteverfügung erhalten hat, wollte gestern nicht dazu Stellung nehmen. Auf Anfrage sagte er einzig, dass er sich daran halten werde.