Die Massenkeilerei mit zwei Schwerverletzten vor zwei Wochen im liechtensteinischen Mauren hat juristische Konsequenzen. Zwei Rechtsradikalen aus der Schweiz drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.
Mauren. – Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft hat gegen die in Untersuchungshaft sitzenden Skins Anklage wegen schwerer Körperverletzung in zwei Fällen und wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt erhoben. Der Prozess soll am Donnerstag nächster Woche vor dem Landgericht in Vaduz stattfinden.
An der Massenschlägerei unter Rechtsextremen und türkischen Besuchern am Oktoberfest waren mehrere Dutzend Personen beteiligt. Ein Polizist wurde von einem Stein am Hinterkopf schwer verletzt. Er erlitt ein offenes Schädel-Hirn-Trauma.
Eine zweite Person trug durch Schläge und Tritte gegen den Kopf einen zweifachen Bruch des Augenhöhlenknochens davon. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die zwei Schweizer Rechtsradikalen, den Opfern zusammen mit anderen Beteiligten diese Verletzungen zugefügt zu haben. Gegen weitere Verdächtige wird in einem separaten Verfahren ermittelt.
«Szene intensiver beobachten»
Eine mit Steinen und Stöcken bewaffnete Gruppe von etwa 20 Rechtsextremen aus der Schweiz und Liechtenstein hatte die wüste Keilerei im Dorfzentrum von Mauren angezettelt. Die Schweizer Skins stammen nach Polizeiangaben aus den Kantonen Zürich und Schwyz sowie aus dem St. Galler Rheintal. Die Liechtensteiner Landespolizei hatte nach dem Vorfall angekündigt, den Druck auf die rechte Szene zu erhöhen und sie intensiver zu beobachten. Im Fürstentum bilden nach Polizeischätzungen etwa 30 bis 40 gewaltbereite Personen den Kern der Rechtsradikalen.