Bundesgericht bestätigt langjährige Zuchthausstrafen
FRAUENFELD. Sechs rechtsextreme Schläger, die vor vier Jahren in Frauenfeld zwei Jugendliche brutal zusammengeschlagen haben, müssen die vom Thurgauer Obergericht verfügten Zuchthausstrafen definitiv absitzen.
URS PETER INDERBITZIN
Das Bundesgericht bestätigte, dass die Schläger den Tod beziehungsweise schwere Verletzungen ihrer Opfer in Kauf genommen hatten.
Die ursprünglich sieben rechtsextremen Schläger ? später hatte sich einer in der Untersuchungshaft das Leben genommen ? hatten sich Ende April 2003 in Marthalen ZH getroffen und beschlossen, nach Frauenfeld zu reisen, um dort «Linke zu vermöbeln». Zwischen 23 Uhr und Mitternacht trafen sie beim Bahnhof auf zwei Jugendliche, damals 15 und 17 Jahre alt. Die sieben Rechtsextremen ? teils Skinheads, teils Angehörige der Gruppierung «Blood and Honour» ? nahmen sogleich über die ganze Strassenbreite eine V-Kampfformation ein, um die beiden Jugendlichen einzukreisen und an der Flucht zu hindern.
Gewaltorgie ohnegleichen
Was dann folgte, war ein feiges Geschehen sondergleichen. Einer der rechtsextremen Männer schlug einem Jugendlichen eine 555 Gramm schwere Glasflasche über den Kopf, so dass dieser zu Boden sank. Anschliessend versetzte er dem Opfer mit der Flasche einen weiteren Schlag auf den Kopf. Andere Schläger drückten den zweiten Jugendlichen mit Gewalt zu Boden. Zu siebt droschen die Rechtsextremen anschliessend während rund zweier Minuten mit ihren teilweise mit Stahlkappen versehenen Stiefel und mit Faustschlägen auf die beiden wehrlosen, am Boden liegenden Jugendlichen ein.
Ohne sich um die Opfer zu kümmern, fuhren die Rechtsextremen nach dem Vorfall mit ihren Autos davon. Einer der Jugendlichen erlitt beim Überfall schwerste Hirnverletzungen und schwebte rund drei Wochen in akuter Lebensgefahr. Die Hirnschädigungen sind derart gravierend, dass er ? schwerstbehindert ? lebenslang auf fremde Betreuung angewiesen bleibt. Die Verletzungen des andern Jugendlichen waren weniger gravierend.
Verletzung in Kauf genommen
Am 12. Mai 2006 verurteilte das Thurgauer Obergericht die sechs Schläger, heute alle im Alter zwischen 22 und 27 Jahren, wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung zu Zuchthausstrafen zwischen fünf und sechseinhalb Jahren. Das Bundesgericht hat diese Verurteilungen nun geschützt.
Auch für die Lausanner Richter war unzweifelhaft, dass die rechtsextremen Schläger den Tod beziehungsweise schwere Körperverletzungen in Kauf genommen hatten. Wer in Absprache mit sechs andern Männern mit schwerem Schuhwerk während längerer Zeit wiederholt wuchtig gegen den Kopf und den Oberkörper zweier am Boden liegender Personen tritt, um sie bewegungsunfähig zu schlagen, kann vernünftigerweise nicht bestreiten, dass er den Tod oder schwerste Verletzungen der Überfallenen in Kauf genommen hat. Denn die geschilderten Fusstritte sind, so das Bundesgericht, «von ihrer Art, Schwere und Anzahl her betrachtet in hohem Mass geeignet, schwere Verletzungen insbesondere am Kopf, an Rippen und Lungen, an der Milz und so weiter zu verursachen».