Damit die Polizei gegen Straftäter effizienter vorgehen kann, soll sie Kameras einsetzen. Dies hat sich auf dem Rütli bereits bewährt.
Das neue Urner Polizeigesetz soll es der Polizei künftig ermöglichen, bei öffentlichen Veranstaltungen Personen zu beobachten und sie in Bild und Ton aufzuzeichnen. Sie darf dies tun, wenn Anzeichen bestehen, dass es zu strafbaren Handlungen kommen könnte. Doch: Für die Polizei ist dies nichts Neues, wie das Beispiel Rütlifeier zeigt. Bereits in den letzten Jahren hat sie unter den gleichen Aspekten auf dem Rütli gefilmt, wenn Rechtsextreme aufmarschiert sind. Möglich machte es die polizeiliche Generalklausel. So wurde nach dem Pnos-Aufmarsch im vergangenen Jahr ein 29-jähriger Schweizer wegen rassistischer Äusserungen zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Als Beweismittel dienten Bild- und Tonaufnahmen. «Sie sind praktisch unwiderlegbar und damit zuverlässiger als Zeugenaussagen und deshalb sehr wichtig für uns», sagt der Urner Sicherheitsdirektor Josef Dittli.
2008 «Nichts Strafbares»
Auch heuer hat die Polizei die rechtsextreme Szene am Sonntag nach dem
1. August auf dem Rütli gefilmt. «Wir haben die Aufnahmen bereits grob gesichtet, aber bislang nichts Strafbares festgestellt», so Dittli. An der Rütlifeier selber waren 2007 und 2008 keine Bild- und Tonaufnahmen nötig, weil die Rechtsextremen vom Rütli fernblieben.
Fixe Kameras gegen Vandalen
Härter vorgehen will man in Uri insbesondere gegen Vandalen, die seit längerem Probleme bereiten. Dazu sollen mit Videogeräten vereinzelte öffentliche Strassen, Plätze und Räume für eine bestimmte Zeit überwacht werden können, um Ruhe und Sicherheit zu gewährleisten.
Dies wäre heute schon möglich gewesen. Die Gemeinden hätten hierfür aber eine gesetzliche Grundlage schaffen müssen mit dem Einverständnis der Bevölkerung. Dittli kann sich vorstellen, an neuralgischen Stellen wie etwa vor dem theater(uri) in Altdorf eine Kamera aufzustellen. Dort kommt es vor allem an Wochenenden immer wieder zu jugendlichen Massenaufläufen und Vandalenakten. «Wir müssen das Vorgehen mit der Gemeinde absprechen», sagt Dittli. Auf dem Rütli hingegen ist es aufgrund der derzeitigen Sicherheitslage nicht angezeigt, eine ständige Videoüberwachung zu installieren. Dittli: «Dies wäre unverhältnismässig. Es darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass die Aufnahmen ausgewertet werden müssen, was sehr personalintensiv ist.»
Überhaupt sind vorerst in Uri noch keine fixen Kameras installiert. Das am Mittwoch vom Landrat genehmigte Polizeigesetz wird Ende November vors Volk kommen. Danach muss der Landrat die entsprechende Verordnung verabschieden.