Die Bezeichnung „Schwarzafrikaner“ ist eine diskriminierende Verallgemeinerung und gehört gemäss Presserat nicht in die Kriminalberichterstattung. Eine Antirassismusgruppe hatte sich über Berichte in „20 Minuten“ und den „Freiburger Nachrichten“ beschwert.
Im Oktober 2005 berichtete „20 Minuten“ über eine Polizeiaktion gegen Drogendealer. Unter den Verhafteten befänden sich unter anderen „28 Schwarzafrikaner“, schrieb die Zeitung. Wenig später berichteten die „Freiburger Nachrichten“ über einen Strafprozess gegen einen „30-jährigen Schwarzafrikaner“.
Die Westschweizer Antirassismusgruppe Cran beschwerte sich darauf beim Presserat über diese Berichte. Solche könnten Vorurteile gegen dunkelhäutige Afrikaner schüren.
Herkunft ja, Hautfarbe nein
In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme erinnert der Presserat daran, dass die Kriminalberichterstattung auch nur latent diskriminierende Verallgemeinerungen vermeiden sollte. Dies erfordere im Einzelfall eine sorgfältige Abwägung bei der Wahl der Begriffe.
Allerdings verlangt mediale Glaubwürdigkeit auch die Nennung der Herkunft der Täter, wie der Presserat weiter schreibt. Für die Information der Leserschaft sei die Verwendung des auf die Hautfarbe hindeutenden Begriffs „Schwarzafrikaner“ in beiden Berichten jedoch nicht notwendig gewesen.
Zeitungen räumen Fehler ein
Im Bericht der „Freiburger Nachrichten“ wäre die Nennung der Nationalität des Angeschuldigten möglich gewesen, bei „20 Minuten“ hätte die Zusammenfassung der verhafteten Dealer als „Afrikaner“ dem Informationsbedürfnis genügt.
Beide Redaktionen hatten in Stellungnahmen eingeräumt, der Diskriminierungsproblematik bei der Formulierung der Texte nicht genügend Rechnung getragen zu haben. Den Vorwurf des latenten Rassismus wiesen sie jedoch zurück. (jp/sda)