Bis Ende Dezember erwartet die Militärjustiz einen Entscheid, ob gegen zwei Vorgesetzte der Artillerie-RS 30 in Frauenfeld Strafanklage erhoben wird. Vorgeworfen wird ihnen unter anderem rechtsextremes Verhalten, Drogenkonsum und Gewalt gegen Untergebene.
Die Voruntersuchung durch das Oberauditorat in Bern gegen zwei 25-jährige Wachtmeister der fünften Kompanie der Artillerie-Rekrutenschule in Frauenfeld ist abgeschlossen. Das erklärte Frank Zellweger, Sprecher der Militärjustiz, gestern auf Anfrage.
Ermittelt wurde gegen die beiden Armeeangehörigen wegen möglicher Verfehlungen im vergangenen Januar. In der Frauenfelder Kaserne Auenfeld absolvierten zu diesem Zeitpunkt 80 junge Leute die RS.
Happige Vorwürfe
Die gegen die beiden Kaderleute erhobenen Vorwürfe sind happig: So sollen sie Rekruten getreten, bedroht und gedemütigt haben. Auch sollen sie sich rassistisch und rechtsextrem geäussert haben. Vorgeworfen werden ihnen auch der Besitz und Konsum von Cannabis. Im Weiteren ist die Militärjustiz nach Zellwegers Ausführungen auch Vorwürfen nachgegangen wegen «Verstössen gegen das Dienstreglement», «Missbrauch der Befehlsgewalt» und wegen «Missbrauch und der Verschleuderung von Armeematerial».
Die Voruntersuchung beim Oberauditorat in Bern hat der Schulkommandant der betroffenen Rekrutenschule, Ennio Scioli, angefordert. Die beiden Kaderleute wurden nach dem Bekanntwerden des Falles nach Hause geschickt und «bis auf weiteres suspendiert».
Harte Sanktionen drohen
Sollte es in dieser Sache zur Anklage kommen, steht für den Sprecher der Militärjustiz fest, «dass es sich dann um keinen leichten Fall handeln wird». Es drohten harte Sanktionen. Weder die Militärjustiz noch die Armee toleriere Gewalt und rechtsextremes Verhalten. Die Rechtsprechung der Militärjustiz sei mit jener des Bundesgerichts identisch.