sda. Die aktive Teilnahme an Aktivitäten der rechtsextremen Partei National OrientierterSchweizer (PNOS) ist einem jungen Angestellten des Aargauer Strassenverkehrsamtes zumVerhängnis geworden: Er wurde mit sofortiger Wirkung freigestellt.
Internet-Recherchen hätten ergeben, dass der junge Mann seit Jahren an vordester Frontfür die PNOS agiere, sagte am Freitag Hans Peter Fricker, Generalsekretär desDepartementes Volkswirtschaft und Inneres (DVI), auf Anfrage zu einem Bericht der«Mittelland-Zeitung» vom Freitag.
Die Kündigung sei nicht ohne Vorwarnung ausgesprochen worden. Vorher sei mehrmals mitdem jungen Mann über seine Aktivitäten in der PNOS geredet worden. Die Warnungenhätten aber nicht gefruchtet.
Diverse Anzeigen gegen PNOS
Das Departement habe sich deshalb veranlasst gesehen, dem Mitarbeiter zu kündigen. Erarbeitete seit drei Jahren beim Strassenverkehrsamt.
Die PNOS sieht sich als Opfer der Meinungsfreiheit. Auf ihrer Homepage beschuldigt sieden Departementsvorsteher Kurt Wernli der staatlichen Repression gegen denRechtsextremismus. Der entlassene Staatsangestellte will die Kündigung bei derkantonalen Schlichtungsstelle anfechten.
In den letzten Jahren gab es im Aargau verschiedene Strafanzeigen gegen die PNOS. Ineinem Urteil im Sommer 2005 qualifizierte das Bezirksamt Aarau das Parteiprogramm als«rassendiskriminierend» und verurteilte vier PNOS-Vorstandmitglieder zu Bussen zwischen300 und 500 Franken.
Prozess im Juni
Gegen das Urteil reichten sie Berufung ein. Doch statt der vier Verurteilten stehen am14. Juni nur noch der ehemalige Parteipräsident Jonas Gysin sowie ein weiteresehemaliges Vorstandsmitglied vor dem Bezirksgericht Aarau.
Wie Heinz Kaiser, Anzeigeerstatter und Projektleiter gegen Gewalt und Rassismus bei derGruppierung «Schweizer WeltbürgerInnen» auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte,haben die beiden anderen das Urteil in der Zwischenzeit akzeptiert.
In dieser Sache ist ein weiteres Verfahren hängig. Nach der Verurteilung im Sommer 2005reagierte die PNOS schnell und wechselte die verurteilten Vorstandsmitglieder aus. Da diefünf neuen Mitglieder das rassendiskriminierende Parteiprogramm nicht vom Netz nahmen,reichte Kaiser im Herbst 2005 auch gegen sie eine Anzeige ein.
Mit der Akzeptierung der Verurteilung von zwei der vier Verurteilten ist für Kaiserklar, dass die Partei «eine verfassungs- und rechtswidrige Vereinigung» ist.