Die Militärjustiz will das Verfahren gegen Armeeangehörige wegen Rassismus einstellen. Dem RS-Kommandanten reicht dies nicht.
sda. Die rassistischen Äusserungen der vier beschuldigten Wehrmänner fielen immer nur innerhalb eines kleinen Personenkreises, sagte Martin Immenhauser, Sprecher der Militärjustiz, gestern. Die Beschuldigten und diejenigen Soldaten, welche die Anzeigen erstatteten, hätten sich gut gekannt. Deshalb sei der Untersuchungsrichter zum Schluss gekommen, dass keine Öffentlichkeit im Sinne des Gesetzes bestehe. Er habe deshalb einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens und eine disziplinarische Bestrafung gestellt. Immenhauser betonte, dass weder die Militärjustiz noch die Armee Rassismus toleriere.
Der Entscheid liegt nun beim zuständigen Schulkommandanten. Dieser bestätigte gestern, dass er mit dem Urteil nicht zufrieden sei und eine Voruntersuchung anstrebe.
Die zwei Unteroffiziere und zwei Rekruten der Grenadier-RS in Isone waren Mitte August nach Hause geschickt worden, nachdem sie sich innerhalb einer Gruppe offenbar mit Hitlergruss grüssten und sich rassistisch und rechtsextrem äusserten. Danach leitete der Kommandant der Grenadierschule eine Untersuchung ein.
Problematischer Entscheid
Georg Kreis, Präsident der eidgenössischen Kommission gegen Rassismus, erachtet die Verfahrenseinstellung der Militärjustiz als problematisch. Unlängst habe das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der in eine andere Richtung weise. So sei «Öffentlichkeit» breiter definiert worden.
Nach dem Entscheid der Militärjustiz brauche es jetzt vor allem eine politische Verurteilung. Die Zivilgesellschaft müsse sagen: «So nicht!» Die Sühne der betroffenen Wehrmänner sei zwar nötig. Doch für seine Arbeit zähle viel mehr die gesellschaftliche Wirkung, sagte Kreis.
Auch der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli hat Mühe mit dem Entscheid der Militärjustiz. Dieser bedeute, dass die Armee Privatsache sei, sagte er gegenüber Radio DRS. Öffentlich könnte damit nur sein, was nicht armeebezogen sei.