1. August in Brunnen
Das Bündnis für ein buntes Brunnen kämpft um seinen Auftritt am 1. August. Das Nein der Gemeinde wird nicht hingenommen.
s. Das Bündnis für ein buntes Brunnen hat beim Regierungsrat eine Verwaltungsbeschwerde eingereicht. Angefochten wird damit ein Entscheid des Gemeinderats Ingenbohl-Brunnen. Er hat ein Kundgebungsgesuch des Bündnisses für den kommenden 1. August abgelehnt.
«Nicht stichhaltig»
Verfasser der Beschwerde ist der Berner Rechtsanwalt Daniele Jenni. Er bezeichnet die vom Gemeinderat aufgeführten Ablehnungsgründe als «nicht stichhaltig». Der Gemeinderat Ingenbohl hege zu Recht Befürchtungen wegen der mittlerweile alljährlichen Aufmärsche Rechtsextremer[90] in Brunnen. Aber diese Befürchtungen könnten nicht einfach auch jenen unterschoben werden, die sich gegen die Auftritte Rechter wenden. «Zweifellos ist anzunehmen, dass eine antifaschistische Kundgebung von aufmarschierenden Rechtsextremen[90] als provokativ empfunden wird und diese zu gewalttätigen Übergriffen verleiten könnte», schreibt Jenni. «Dieser Umstand rechtfertigt aber nicht die Verweigerung der entsprechenden Bewilligung. Andernfalls läge die Ausübung von Grundrechten in der Hand allfällig sich berührt oder provoziert fühlender Dritter.»
Jenni sieht in der Duldung des rechtsextremen[90] Aufmarsches eine einseitige Bevorzugung durch die Behörden. Dies liege «fernab vom öffentlichen Interesse». Auch habe der Gemeinderat von Ingenbohl-Brunnen mögliche Standorte für die Kundgebung des linken Bündnisses nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Der Gemeinderat missachte die Grundrechte jener, die für Demokratie und Menschenrechte eintreten und schütze wieder einmal die Auftritte von Neonazis.
Eine geregelte Bewilligung wäre laut Jenni eher geeignet, einen guten Ablauf der Veranstaltung zu erreichen als der heutige ungeregelte Zustand.