Hitlergrüsse in der Elite-RS

Bund

Militärgericht verurteilt 22-jährigen Grenadier wegen Rassendiskriminierung

Drei Grenadiere wurden im März in Yverdon verurteilt, ein vierter gestern in Bern. Auch er habe während der RS wiederholt den Hitlergruss gezeigt und sich abfällig über Juden und Schwarze geäussert.

stefan von below

«Juden und Schwarze sollte man vergasen»: Diese und ähnliche Aussagen habe sein Kamerad T. während der Grenadier-RS in Isone gemacht, sagte einer der Zeugen gestern vor dem Militärgericht 4. Ausserdem habe der heute 22-Jährige wiederholt den Hitlergruss vollzogen. Gestützt auf diese und weitere Zeugenaussagen verurteilte das Gericht den Grenadier wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 100 Franken. Zudem muss er 2500 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Drei französischsprachige Kameraden von T. – zwei Unteroffiziere und ein Soldat – waren bereits im März in Yverdon zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden («Bund» vom 17. März).

Ursprünglich wollte die Militärjustiz der Sache nicht weiter nachgehen. Mangels Öffentlichkeit sei der Tatbestand der Rassendiskriminierung nicht erfüllt, befand der Untersuchungsrichter nach der Entlassung der vier Grenadiere im Sommer 2005. Daher stellte er einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Der Schulkommandant entschied jedoch anders, und das Verfahren nahm seinen Lauf.

Neun Zeugen aufgeboten

Beim Aufwand wurde nicht gespart. Für die gestrige Verhandlung bot das Gericht nicht weniger als neun Zeugen auf – allesamt RS-Kameraden des Angeschuldigten. Dieser – ein Berufssportler, der in rechtsextremen Kreisen verkehrt – hatte stets betont, statt des Hitlergrusses lediglich den «Schweizergruss» mit drei ausgestreckten Schwurfingern ausgeführt zu haben. Abfällige Aussagen über Juden und Schwarze wollte er nie gemacht haben, höchstens über Türken und «Jugos». Handkehrum gab er einmal zu Protokoll, er habe einen «kleinen Hass auf Asylanten» und finde Juden «arrogante Typen» – was er gestern allerdings bestritt.

Die Zeugen sagten höchst unterschiedlich aus. Einige hatten während der ganzen RS weder Hitlergrüsse gesehen noch abfällige Äusserungen über Ausländer wahrgenommen, einer konnte sich nur an «dumme Witze» erinnern. So habe T. bisweilen mit ausgestrecktem Arm auf einen Berg in der Umgebung gezeigt oder Sprüche über Ausländer fallen lassen. «Aber das tat ja niemandem weh.» Drei Zeugen belasteten T. jedoch massiv. Dieser sei wiederholt über Ausländer hergezogen, und der Hitlergruss sei bei ihm quasi «an der Tagesordnung» gewesen.

Kritik an den Vorgesetzten

Damit sei der Vorwurf für das Gericht erwiesen, sagte Präsident Urs Schenker. «Eine einzige glaubhafte Aussage genügt.» In den Augen des Gerichts handle es sich keineswegs um ein «Kavaliersdelikt», weshalb eine bloss disziplinarische Bestrafung kein Thema sein könne. Zugleich kritisierte Schenker die Vorgesetzten des Angeschuldigten, die zu spät reagiert hätten. «Es ist unverständlich, dass sie das nicht früher wahrgenommen haben.» Wenn solche «kleine Feuerchen» verharmlost würden, bestehe die Gefahr, dass diese im Ernstfall eskalieren könnten. Deshalb müssten die Vorgesetzten ihre Untergebenen künftig aufmerksamer kontrollieren, sagte der Richter.