Kantonspolizei / Ein Nazi-Emblem in einem Dienstraum der Kapo Bielschockierte einen Besucher. Nun wurde es entfernt.
sms. «Es lief mir kalt den Rücken hinunter», beschreibt der Mannseine Emotionen im Moment, als er in einem Büro der Kantonspolizeian der Spitalstrasse kürzlich das Hakenkreuz entdeckte. Dort wollteer von einem Beamten eine Anzeige wegen Diebstahls aufnehmenlassen. Dabei habe er das Büro näher betrachtet und zwischen vielen«Auszeichnungen von Schützenfesten» und «Abzeichen voninternationalen Polizeikorps» auch «zwei silberne Bajonette» gesehen,von denen eines «mit einem eingravierten Hakenkreuz» versehen ist.Der Vorfall habe bei ihm als «Bieler Bürger, der die ,Freunde undHelfer‘ nicht immer weiter nach rechts rutschen sehen will», schlimmeVermutungen ausgelöst: «Sind das die gleichen Beamten, dieAusländer schützen sollen, welche von Skinheads angegriffenwerden? Ist es Zufall, dass so etwas unter einem Polizeidirektorgeduldet wird, dessen Gedankengut in seiner Position – gelindegesagt – sehr fragwürdig ist?»Der zweitgenannte Verdacht entbehrt offensichtlich jeglicherGrundlage: Der städtische Polizeidirektor Jürg Scherrer kann für dieAusstattung von Diensträumen der Kantonspolizei kaumverantwortlich gemacht werden.Entschuldigung der KapoDie Kapo distanziert sich auf Anfrage «in aller Form von einerderartigen Auslage» in ihren Büros. Informationschef MarkusSchneider: «Ein Hakenkreuz wie grundsätzlich alles, was Gefühleverletzen könnte, gehört weder in einen öffentlich zugänglichen nochin einen öffentlich nicht zugänglichen Dienstraum.» Die Kapoentschuldige sich bei den Betroffenen, sollten dadurch Gefühleverletzt worden sein.Das Hakenkreuz sei offenbar vorher niemandem aufgefallen und dasBajonett nun aus der Auslage entfernt worden, erklärt Schneiderweiter. Beim betreffenden Mitarbeiter handle es sich um einenSammler von Waffen und Polizeiabzeichen, der sein Büroentsprechend ausgestattet habe. «Daraus auf eine rechtsextremeGesinnung zu schliessen wäre aber falsch und täte dem MitarbeiterUnrecht.»Fragen im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung ihrerMitarbeiterinnen und Mitarbeiter habe die Kantonspolizei im Übrigen ineinem Leitbild geregelt. Für die Umsetzung im Alltag seien diesejedoch selber verantwortlich.