Bund will rassistische Symbole verbieten
Nach den Sommerferien will Justizminister Blocher über ein Verbot von rassistischen, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen entscheiden.
Seit dem Jahr 2000, als Rechtsextreme zum ersten Mal die 1.-August-Feier auf dem Rütli störten, will der Bundesrat das Tragen von rechtsextremen Symbolen verbieten. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich sind nämlich in der Schweiz Nazi-Symbole und andere extremistische Embleme erlaubt. Die damalige Bundesrätin Ruth Metzler schickte 2003 ein ganzes Paket von Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda in die Vernehmlassung, doch ihr Nachfolger Christoph Blocher hatte es nicht eilig, einen neuen Straftatbestand zur Bekämpfung von «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» zu schaffen. Priorität hatte im Hinblick auf die Euro 08 das Hooligan-Gesetz, das vom Parlament in diesem Frühling verabschiedet wurde.
Doch jetzt macht der Bund vorwärts. «Nach den Sommerferien werden wir dem Departementsvorsteher Vorschläge unterbreiten, wie der Bund im Strafgesetz die Verwendung rassistischer Symbole verbieten könnte. Bundesrat Blocher wird dann entscheiden, wie es weitergehen soll», sagt Heinz Sutter, Chef der Sektion Rechtsdienst beim Bundesamt für Justiz. Blocher erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments, haben doch National- und Ständerat eine Motion der nationalrätlichen Rechtskommission überwiesen. Darin wird gefordert, «die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen», unter Strafe zu stellen.
Die grosse Bandbreite, die dieser Vorstoss umfasst, macht die Arbeit für die Gesetzgebung gemäss Sutter nicht einfach: «Wird das Verbot in Form eines unbestimmten Gesetzesbegriffes formuliert, wird es einen Interpretationsspielraum geben, der jeweils von den Gerichten geklärt werden muss.» Sutter erinnert an die Anti-Rassismus- Strafnorm, bei der die Gerichte festlegen mussten, ob eine am Stammtisch gemachte Äusserung als öffentlich gilt. Statt die Strafnorm offen zu formulieren, könnte man auch einen abschliessenden Katalog von verbotenen Emblemen erstellen. Doch auch diese Variante sei schwierig umzusetzen, sagt Sutter: «In Deutschland sind gewisse Parteien und Organisationen verboten. Es ist relativ leicht, Symbole zu verbieten, die im Zusammenhang mit diesen Gruppierungen stehen. In der Schweiz gibt es keine verbotenen Bewegungen. Es gäbe also viele Abgrenzungsprobleme, wenn wir einzelne Embleme definieren müssten.»
Dies ist auch Blocher bewusst. Im Rahmen der Ständeratsdebatte vom Mai 2005 sagte er: «Wir werden uns hier noch etwas die Zähne ausbeissen.» Bei gewissen Kennzeichen, wie beim nationalsozialistischen Hakenkreuz, sei eine Unterstrafestellung unproblematisch, weil es nur für rassendiskriminierende Zwecke gebraucht werde. «Einzelne sagen, dann müsse man auch die Verwendung von Hammer und Sichel unter Strafe stellen, aber da sagt man: nein, das nicht», erklärte Blocher weiter.