Gummiboote im Visier des Gesetzes
Unliebsame Post für Rechtsextreme aus dem Raum Langenthal: Weil sie am 1.August mit Schlauchbooten auf dem Rütli landen wollten, haben sie jetzt eine polizeiliche Vorladung erhalten. Das Delikt, für das sich die braunen Bötlifahrer verantworten sollen: Verstoss gegen die «besonderen Regeln» der eidgenössischen Binnenschifffahrtsverordnung.
Das mag auf den ersten Blick erstaunen ? aber Artikel 42 der Verordnung sagt klipp und klar: «Schiffe, die kürzer sind als 2,50 Meter, Paddelboote, Strandboote und dergleichen sowie Schlauch- und ähnliche Vergnügungs- und Badegeräte dürfen nur innerhalb der inneren Uferzone (150 m) verkehren.» Die Polizei hat die Boote der Rechtsextremen aber zum Teil mitten auf dem Vierwaldstättersee oder kurz vor dem Rütli gestoppt.
Hans Blum, Pikettoffizier der Schwyzer Kantonspolizei, bestätigte gestern, dass sein Kanton Rechtshilfegesuche an andere Kantone wegen Verletzung der Binnenschifffahrtsgesetzgebung verschickt habe. Das sei ein ganz normales Verfahren und habe nichts mit der Gesinnung der Angehaltenen zu tun: Gummiboote gehörten nun einmal nicht mitten auf den See.
Gift und Galle spuckt derweil die Partei National Orientierte Schweizer auf ihrer Homepage: «Diese Anzeige ist an Lächerlichkeit wohl kaum zu übertreffen», schreibt die Pnos Langenthal. Und die selbst ernannten Nationalisten haben sich auch schon eine ganz besonders raffinierte Verteidigungsstrategie ausgedacht: «Die Pnos Langenthal, deren Aktivisten teilweise dabei waren, bestreitet klar, die 150 Meter überschritten zu haben.»
Ssollte den Behörden trotz allem der Beweis gelingen, dass die Boote mitten auf dem See mehr als 150 Meter vom Ufer entfernt waren, dann müssen die Extremisten mit einer Busse rechnen. Wie Benno Annen von der Schwyzer Staatsanwaltschaft sagt, würden solche Übertretungen in der Regel mit einer Busse von bis zu 300 Franken geahndet.