Gefängnis bedingt für rechtsextreme Schläger

NeueLuzernerZeitung

Zwei bis sechs Wochen bedingt erhalten drei Skins, die die linke Demo in Willisau verhindern halfen. Offen ist, ob sie die Strafe akzeptieren.

Für das Amtsgericht Willisau steht ausser Zweifel: Marcel B., Florian Z. und Benjamin R. waren Teil der Gruppe von Rechtsextremen, die am 30. Oktober 2004 eine bewilligte Demonstration gegen Rassismus unterbanden. Die jungen Skinheads tauchten vor der Demo am Bahnhof Willisau auf und zettelten eine Schlägerei mit den linken Jugendlichen an, die ihre Demonstration vorbereiten wollten. Verletzte gab es keine.

Marcel B., Florian Z. und Benjamin R. sind 3 von 18 Rechtsextremen, welche die Polizei ermitteln konnte und die in der Folge vom Amtsstatthalter zu zwei bis neun Wochen Gefängnis bedingt verurteilt wurden. Die drei waren allerdings die Einzigen, die dieses Urteil nicht akzeptierten und es ans Amtsgericht Willisau weiterzogen. Ohne grossen Erfolg, wie sich im Strafmass des Amtsgerichts zeigt: Es ist praktisch gleich hoch wie jenes der vorderen Instanz. Die Schläger erhalten zwei bis sechs Wochen Gefängnis bedingt, mit Probezeiten von zwei bis vier Jahren. Dazu müssen sie Bussen zwischen 600 und 900 Franken bezahlen und den grossen Teil der Untersuchungs- und Gerichtskosten berappen.

Kleine Reduktion der Strafe

Etwas besser kam Marcel B. weg: Das Amtsgericht reduzierte die Gefängnisstrafe von neun auf sechs Wochen bedingt. Die Reduktion hat aber nichts mit seiner Teilnahme an den Krawallen zu tun, sondern mit den Waffen, die bei Marcel B. sichergestellt worden waren. Der Strafbestand, dass er diese illegal erworben hatte, ist für das Amtsgericht verjährt.

Ob die Verurteilten den Fall weiterziehen werden, ist noch offen. Einer von ihnen hat jedoch bereits eine Urteilsbegründung eingefordert diese ist die Voraussetzung dafür, dass der Fall weitergezogen werden kann.