Rechtsextremist Gaston-Armand Amaudruz vor Gericht

Landbote.

«Ich bin ein Rassist».

Den ersten Tag des Prozesses nutzte der Altfaschist Amaudruz, um seine Ansichten zu propagieren. Er leugnete die Existenz der Gaskammern und stritt der Antirassismus-Strafnorm die Berechtigung ab.

STEFFEN KLATT

LAUSANNE. Die aufwendigen Untersuchungen der Waadtländer Staatsanwaltschaft scheinen nicht notwendig zu sein. Der Angeschuldigte, der Lausanner Altfaschist Gaston-Armand Amaudruz, wiederholte bereitwillig vor Gericht alle Aussagen, für die er angeklagt worden ist. Dabei tritt der 79-Jährige durchaus nicht wie ein bornierter Greis auf, er wirkt frisch und steht stundenlange Dialoge mit Richter und Staatsanwalt ohne Ermüdungserscheinungen durch. «Ich bin ein Rassist», gibt Amaudruz bereitwillig zu. Er trete für den Schutz der weissen Rasse ein, «damit diese weiss bleibt.»

«Biologischer Abfall»
Die Demokratie verachtet er, da in ihr Parasiten hochkämen. Heute regierte «biologischer Abfall». Der Gerichtspräsident griff dieses Bild auf: Müsse dieser «Abfall» beseitigt werden? «Das geht nicht, es gibt zu viel davon», antwortete der Angeschuldigte ruhig. Antisemit will er nicht sein, auch wenn er von einer «jüdischen Erpressung» spricht, die auf dem «Mythos des Holocaust» beruhe.

Der Angeschuldigte hatte das Gericht noch vor Prozessbeginn provoziert, indem er in der neuesten Ausgabe seiner Zeitschrift «Courrier du Continent» die wichtigsten ihm vorgeworfenen Aussagen noch einmal wiederholte. «Die Zahl der sechs Millionen (jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, Red.) ist unmöglich. Ich glaube nicht an die Existenz der Gaskammern, da es für sie keine Beweise gibt.» Gefragt, ob er bereits mit einem Überlebenden des Holocaust gesprochen habe, verneinte er gestern: «Die erzählen ja doch nur, was sie wollen.»

Gegen Antirassismus-Strafnorm
Im gleichen Artikel hatte Amaudruz erklärt, dass er die Legitimität der Antirassismus-Strafnorm bestreite. In der Tat hat erst diese, Anfang 1995 in Kraft getreten, es ermöglicht, einen Mann für Äusserungen vor Gericht zu bringen, die er seit Ende des Krieges vertritt. Der französische Naziverfolger Serge Klarsfeld sprach am Rand des Prozesses auch von einem geänderten Verständnis des Antisemitismus, der mit der Antirassismus-Strafnorm Einzug in die Gesetzgebung gehalten habe. Heute zähle die Leugnung der Shoa zum Antisemitismus und sei daher zu verfolgen. Klarsfeld wird auch als Zeuge auftreten. Mit den Plädoyers wird für Mittwoch gerechnet, mit dem Urteil nächste Woche.