Die Justiz wendet die Rassismus-Strafnorm «vorsichtig» an. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse im Auftrag der Kommission gegen Rassismus. Untersucht wurden 277 Fälle im Zeitraum von 1995 bis 2004. Ein grosser Teil der Verfahren werde aus Beweisschwierig

Bund

Die Tätergruppe der Rechtsextremen machte 13 Prozent aus. In 26 Prozent der Entscheide wurden Angehörige jüdischer Religion Opfer rassistischer Handlungen. Häufig betroffene Personengruppen sind Ausländer mit 20 und Menschen dunkler Hautfarbe mit 14 Prozent.

Das Kritikerargument, die Redefreiheit am Stammtisch sei nicht mehr gewährleistet, treffe nicht zu. In den ersten zehn Jahren habe es einen einzigen Entscheid zu einem Vorfall am Stammtisch gegeben: Er endete mit einem Freispruch.