Das Zürcher Obergericht hat die von der Vorinstanz verhängte Freiheitsstrafe gegen den Anführer einer Gruppe Rechtsextremer um zwei auf sechs Monate reduziert. Der 24-Jährige muss die Strafe aber vorerst nicht absitzen; der Vollzug wurde zugunsten einer Therapie aufgeschoben. Das Gericht folgte in sämtlichen Punkten der Anklage und verurteilte den Mann wegen Landfriedensbruchs sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Beim Prozess im vergangenen Februar hatte es ein psychiatrisches Gutachten angeordnet ? wegen Gewaltbereitschaft und Hinweisen auf Alkoholsucht. Wie das Gericht nun bekannt gab, wird der Strafvollzug zugunsten einer ambulanten Behandlung psychischer Störungen aufgeschoben. Für die Dauer der Behandlung ordnete es eine Bewährungshilfe an.
Der Mann hat nach einem Hockeyspiel im September 2003 einen Polizeibeamten mit einer Bierflasche beworfen und laut Anklage wenig später auf einen anderen Polizeibeamten eingeprügelt. Im Januar 2004 soll er im Zürcher Hauptbahnhof Rechtsradikale angeführt haben, die eine Hetzjagd auf Gegner des World Economic Forums veranstaltet hatten. Dabei soll er einen WEF-Gegner zusammengeschlagen haben.