In der Fragestunde des Nationalrats musste Bundespräsident Samuel Schmid auf eine Frage von Hans Widmer (SP, Luzern) zum Fall Jonas G. Stellung nehmen. Der Luzerner Offizier war kürzlich vom Willisauer Amtsstatthalteramt zu zwei Jahren Gefängnis bedingt und einer Busse von 500 Franken verurteilt worden. Er gehörte zu jenen Rechtsextremen, die am 30. Oktober 2004 in Willisau eine bewilligte Kundgebung gegen Rassismus angegriffen hatten. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei zudem rechtsextremes Propagandamaterial, eine verbotene Stahlrute, ein Tränengasspray und mehrere hundert Schuss Munition.
Dennoch bleibt Jonas G. Oberleutnant einer Kompanie von Bausappeuren. Schmid bekräftigte die bereits bekannte Position des VBS. «Ein Ausschluss ist heute nicht möglich.»
Prüfung kann wiederholt werden
Zwar prüfe man bei Verbrechen oder Vergehen immer wie im Militärgesetz vorgesehen , ob eine Person für die Armee untragbar geworden sei. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren führe in der Regel aber nicht zum Ausschluss.
Gemäss Schmid plant man nun aber zusätzlich, «die erweiterte Personensicherheitskontrolle beim betreffenden Offizier nochmals zu machen». Einer solchen Kontrolle müssen sich alle unterziehen, die in der Armee eine Offizierskarriere anstreben. Die bei Jonas G. vor zwei Jahren durchgeführte Kontrolle hatte nichts Negatives erbracht.
Entlassung statt Ausschluss?
Auf eine Nachfrage von Widmer betonte Schmid: «Ich nehme jede Form des Extremismus ernst.» Deshalb sei ihm der Fall nicht gleichgültig. Die Milizarmee sei aber «ein Spiegelbild des Volkes». Das VBS arbeite in diesem Fall mit der Fachstelle Extremismus zusammen, die im Departement des Innern angegliedert sei. Neben dem Ausschluss bestehe die Möglichkeit, jemanden vorzeitig aus der Dienstpflicht zu entlassen.