Skinhead-Überfall / Der Drahtzieher und zwei weitere Täter des Skinhead-Überfalls vor zwei Jahren in Hochdorf müssen sich vor dem LuzernerKriminalgericht verantworten. Für den Rädelsführer wird eine Gefängnisstrafe von 12 Monaten verlangt.
Autor: Ueli Bachmann, luzern
Die drei Skinheads stürmten am 4. November 1995 zusammen mit 53 Kollegen das von 150 jungen Personen besuchte «Festival der Völkerfreundschaft»im luzernischen Hochdorf. Vermummt und bewaffnet mit Baseballschlägern, Gummiknüppeln und Eisenstangen schlugen sie auf Anwesende undMobiliar ein. Mehrere Personen wurden verletzt, Musikanlagen und Mobiliar im Wert von 17 0 Franken zerstört. 40 der 56 Täter wurden vor einem Jahrvom Amtsstatthalteramt Hochdorf mit bedingtem Freiheitsentzug von neun Wochen bis zu drei Monaten und mit Bussen bestraft. 13 jugendliche Täterwurden der Jugendanwaltschaft überstellt.
Drei Täter mussten sich gestern vor dem Luzerner Kriminalgericht unter anderem wegen Körperverletzung verantworten. Dazu gehörte auch derDrahtzieher, ein jetzt in Bern wohnhafter 23jähriger Thurgauer. Dieser gestand, den Überfall in Hochdorf organisiert zu haben. Er war bereits bei dersogenannten «Blocher-Demo» in Zürich vom 23. September 1995 als Steinwerfer und Parolenskandierer an vorderster Front dabei. Der Rädelsführerversuchte vor Gericht Einsicht und Reue zu zeigen: «Klar liebe ich die Linken immer noch nicht, aber heute werde ich nur noch im Rahmen des Gesetzesvorgehen», sagte er. Der Staatsanwalt nahm ihm das nicht ab und beantragte entgegen der Anklageschrift eine unbedingte Gefängnisstrafe. Der Angeklagtezähle nach wie vor zur Skinhead-Szene.
Gefängnis für Mittäter
Für den Mitangeklagten, einen 27jährigen Zürcher, beantragte der Staatsanwalt ebenfalls zwölf Monate unbedingt sowie eine Busse von 1000 Franken. Ersei bei mehreren Vorfällen mit Gewalteinwirkung beteiligt gewesen. Der dritte Mittäter, ein 24jähriger kaufmännischer Angestellter aus Bern, stand vordem Kriminalgericht, weil bei ihm zu Hause Chemikalien gefunden worden waren, die nach Ansicht des Staatsanwaltes klar zur Herstellung vonSprengstoff dienten. Der Strafantrag lautet auf zehn Monate Gefängnis bedingt und eine Busse von 1000 Franken. Das Urteil wird später zugestellt.