nieder, wobei Letzterer einen Schädelbruch und lebensgefährliche Verletzungenerlitt. (Die Verhandlung gegen den Chauffeur wird später am Zürcher Obergerichtstattfinden.)
Vor den Richtern versuchte der Skin das szenenübliche Distanzierungsspiel. Erbehauptete, sich von der rechtsextremen Szene getrennt zu haben. Nur nochgelegentlich und zufällig treffe er Skinkollegen. Doch die Scheinheiligkeit überzeugtenicht: Im Frühling 2000 schlug er in Unterlunkhofen (AG) als ungeladener Gast aneiner Privatparty einen Mann nieder, nachdem er zusammen mit zwei weiteren Skinsmit «Sieg Heil»-Rufen und rechtsextremistischen Gesten provoziert hatte.Das Bezirksgericht folgte dem Antrag des Bezirksanwalts und verurteilte denMolkeristen zu 18 Monaten Gefängnis, bedingt auf vier Jahre. Bei der mündlichenUrteilsbegründung machte der Richter deutlich, dass auch eine höhere, das heisstunbedingte Gefängnisstrafe in Betracht gekommen wäre. Der Skinhead habe«erschreckend brutal» gehandelt. Hans Stutz