Zürich einen Monat ins Gefängnis. Er erschien nicht vor Zürcher Obergericht, wodurch der

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Entscheid der Vorinstanz rechtskräftig wurde. Vorstrafen wegen Körperverletzung führten dazu,dass die Gefängnisstrafe wegen Rassendiskriminierung und Tätlichkeiten ohne Bewährungausgesprochen wurde.

Der Angeklagte hatte am Abend des 6. Oktober 1999 auf offener Strasse in Zürich einen Juden beschimpft undangegriffen. Offensichtlich betrunken beleidigte er den Passanten mit antisemitischen Sprüchen. Danach traktierte der ausÖsterreich stammende Maler sein heute 50-jähriges Opfer mit Fusstritten und Faustschlägen.

Das Verschulden des Angeklagten wiege schwer, hatte das Bezirksgericht Zürich in seinem Urteil vom 24. Märzgeschrieben. Der Mann habe sein Opfer auf primitive Art und Weise attackiert. Dafür habe es auch keinen Auslöser oderBeweggrund gegeben, der das Verschulden relativieren könne.