Verbot der rechtsextremen „Nationalen Partei der Schweiz“ NPS. Zudem hat sie Strafanzeige wegen Verletzung des Anitrassismusartikels durch die NPS eingereicht.
Die NPS war Mitte Woche in die Schlagzeilen geraten, nachdem die Zeitung „Der Bund“ die Gründung der Partei Mitte April vermeldet hatte.
Der Parteipräsident, der 24-jährige Berner David Mulas, profilierte sich in der Folge in den Medien mit rassistischen Äusserungen. Mulas forderte etwa „die Erhaltung Europas und der weissen Rasse“ und bezeichnete die rund 60 Mitglieder der NPS unumwunden als Antisemiten.
Bereits Anfang April war bekannt geworden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschland NPD Expansiongelüste in die Schweiz hegt. Das zuständige Bundesamt für Polizeiwesen BAP nahm jedoch eine abwartende Haltung ein.
Man werde die Entwicklung beobachten und erst Einschreiten, „wenn gewalttätige oder extreme Aktionen durchgeführt werden“, so die damalige Haltung des BAP.
Verletzung des Rassendiskrimierungs-Abkommens
Mit der Zulassung der NPS und der Beschränkung auf ihre Beobachtung verletze die Schweiz das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung RDK, heisst es dazu in einer Mitteilung der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus.
Die öffentlich verbreitete Ideologie der NPS erfülle zudem den Tatbestand des Antirassismusartikels. Aus diesem Grund habe die Stiftung beim Generalprokurator des Kantons Bern Strafanzeige eingereicht und gleichzeitig ein Verbot der NPS verlangt.
Er habe die Berner Behörden ersucht, auf ein Verbot der NPS hinzuwirken, präzisierte Stiftungspräsident Sigi Feigel auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Feigel: „Peinliches Schauspiel“
Es wäre „ein internationals peinliches Schauspiel, wenn bekannt würde, dass die Schweiz als erstes Land in Nachkriegseuropa eine Partei zulässt, die Antisemitismus und die Diskriminierung aller Menschen anderer als der weissen Hautfarbe in ihr Parteiprogramm aufgenommen hat und öffentlich verkündet“, heisst es im Begleitbrief Feigels an den Berner Generalprokurator.
Die Schweiz riskiere mit der Zulassung der NPS gar eine Rüge der zuständigen UNO-Organe, präzisierte dazu Feigel. Seinen Protestbrief mit Datum von heute hat Feigel deshalb auch an Bundesrätin Metzler geschickt.
Bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern ist die Strafanzeige laut einer Sprecherin bis am Nachmittag noch nicht eingetroffen. Generalprokurator Markus Weber war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.