Schuldspruch bestätigt

NeueZürcherZeitung

Schuldspruch bestätigt

Lebenslänglich für «arischen Ritter»

Es bleibt bei einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe für den Haupttäter, der zusammen mit zwei rechtsextremen Gesinnungsgenossen im Januar 2001 in Unterseen bei Interlaken einen Kollegen ermordete, weil dieser angeblich ein Schweigegelübde gebrochen hatte. Opfer und Täter gehörten zum «Orden der arischen Ritter», den sie zur Abwehr von Asylbewerbern aus dem Balkan gegründet hatten (NZZ 30. 3. 04). Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde des Haupttäters abgewiesen und den Schuldspruch der Berner Justiz vollumfänglich bestätigt.

In Lausanne war die psychiatrische Begutachtung beanstandet worden, wobei der verurteilte Beschwerdeführer Einwände gegen die Person des Gutachters erhob, der deutscher Staatsbürger sei und andere politische Überzeugungen vertrete als er selber. Dass der Experte rechtsextreme Weltanschauungen nicht teilt, vermag indes laut einstimmig gefälltem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen «keinen Anschein der Befangenheit zu begründen». Seine fachlichen Aussagen sind nach Auffassung des Bundesgerichts «im Rahmen eines psychiatrischen Gutachtens durchaus sachbezogen und erwecken keinerlei Verdacht der Parteilichkeit oder Voreingenommenheit».