Das Strafeinzelgericht Burgdorf-Fraubrunnen hat das Strafverfahren gegen Mitglieder der rechtsextremen Band «Indiziert» eingestellt. Die Liedtexte verstossen nach Auffassung des Gerichts nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm.
Das Gericht habe bei der Prüfung der Liedtexte unterscheiden müssen zwischen Textpassagen, die «schlicht geschmacklos, moralisch fragwürdig und beleidigend sind», und solchen, die gegen die Antrassismus-Strafnorm (Art. 261 Strafgesetzbuch) verstiessen.
Denn nicht jede fremdenfeindliche Handlung falle zwingend unter Art. 261 StGB, hält das Gericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung fest.
Das Gericht kam zum Schluss, dass «zur Zeit keine stichhaltigen Hinweise» dafür vorliegen, dass die Angeschuldigten eine oder mehrere Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion «in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise» herabsetzen oder diskriminieren. Auch konnte nicht belegt werden, dass die Lieder zu «Verbrechen oder Gewalt auffordern».
Verschiedene Liedpassagen wiesen zwar «klar eine fremdenfeindliche Haltung» auf, verstiessen deswegen aber nicht gegen das Gesetz. Mit Zustimmung der am Verfahren beteiligten Parteien wurde deshalb das Strafverfahren aufgehoben.
Gegen die vier Mitglieder der Band waren zwei Anzeigen von Privaten sowie eine Anzeige von der Staatsanwaltschaft wegen Rassendiskriminierung eingegangen.
Die vier Angeschuldigten im Alter zwischen 21 bis 24 Jahren spielen seit Anfang 2001 als Band in verschiedenen Übungslokalen und geben Konzerte. Alle vier sind vorbestraft.
Vor dem Strafeinzelgericht hatten sie sich bei einer ersten Einvernahme als «patriotisch, rechtsdenkend oder eidgenössich sozialistisch» bezeichnet. Mit ihrer Musik wollten sie auf Probleme in der Gesellschaft aufmerksam machen. In ihren Liedtexten wird hemmungslos gegen Ausländer, Politiker, Linksdenkende, Homosexuelle und Medienschaffende gewettert.