Mit Hitlerposter ins Klubhaus

SolothurnerZeitung
 
Rechtsextreme vor dem Strafgericht Bucheggberg-WasseramtRechtsgerichtete Kreise veranstalteten ein Treffen auf Luterbacher Boden. Zwei junge Männer wurden mit rassendiskriminierendem Material festgenommen. Der Amtsgerichtspräsidentverurteilte die beiden zu 2 Monaten beziehungsweise 6 Monaten Gefängnis bedingt. Das beschlagnahmte Material wird vernichtet.

 

Marcel von Arx

Das Skinhead-Treffen vom 10. April 1999 fand im Klubhaus der Armbrustschützen in Luterbach statt. Laut der Polizei sind 42 meist jugendliche Teilnehmer des rechtsextremen Stelldicheins indentifiziert worden; der jüngste zählte bloss 14 1/2 Jahre.

Die Polizei hatte von dem Treffen rechtsgerichteter Kreise Wind bekommen. Bei einer Kontrolle in Derendingen spürte sie deshalb im Gepäck von X. und Y. verschiedene Utensilien auf. Die beiden führten 32 CDs mit rassistischem und zu Gewalt aufrufendem Inhalt, Hakenkreuz- und Reichkriegsfahnen sowie 42 Poster von Adolf Hitler mit sich. Sie erklärten, damit zu einem öffentlichen Anlass zu gehen. Einer der beiden beschuldigten ist ein 20jähriger Metzger aus Mosseedorf.

X. bekannte vor Gericht, der Führer der Gruppierung „Nationale Offensive“ zu sein; von dieser gab er einzig preis, sie huldige patriotischen und nationalistischen Idealen. Er ist der Ansicht, in einer von der Linken unterwanderten Diktatur zu leben. Kein Wunder, ist der junge Mann bereits 1996 mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten: Er nahm in Hochdorf an einem Überfall gegen – wie er behauptete – Linksextreme teil. Der zweite Mann, der sich vor Gericht zu verantworten hatte, ist aus Niederscherli; er hat durch Mundpropaganda von der Zusammenkunft im Schützenhaus erfahren.

Abstossendes Material

Der 1995 in Kraft getretene Strafartikel über die Rassendiskriminierung hat zum Ziel, Hetzern und Rassisten das Handwerk zu legen. So wird mit Busse oder Gefängnis bestraft, wer öffentlich an einer Veranstaltung teilnimmt, wo gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufgerufen wird. Das Gericht hatte vor allem zu klären, ob dieser Anlass ein öffentlicher im Sinne des Gesetzes war. Die beiden Beschuldigten bejahten dies. Sie erklärten dem Richter, der Eintritt sei zudem gratis und ohne jede Kontrolle gewesen.

Das bei den Beschuldigten vorgefundene Material ist laut dem Amtsgerichtspräsidenten widerlich, abstossend und abscheulich. Es wird dabei unter anderem zur Hetze gegen Zigeuner aufgerufen, Grossväter werden als Sturmführer glorifiziert und propagandistisch Hass gegen andere geschürt.
Die beiden Beschuldigten, die auch während des Verfahrens weder Einsicht noch Reue zeigten, sind zu 2 Monaten beziehungsweise 6 Wochen Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Schwarze Liste

Das Klubhaus des Armbrustschützenvereines befindet sich abseits gelegen in der Region „Emmenschache“ auf Luterbacher Boden. Der Präsident des Vereines konnte zu diesem Treffen überhaupt nichts mitteilen. Die Vermietung des Klubhauses liege im Auftrag des Vereines bei einer anderen Person. Diese war bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.

Wie der Präsident weiter mitteilt, werde mit den Gruppen, die das Klubhaus mieten wollen, ein Vertrag abgeschlossen. Man führe zudem eine „Schwarze Liste“ von Gruppierungen, an die der Verein das Haus nicht vermieten wolle. Der Verein vermiete das Klubhaus aber nicht an rechtsextreme Gruppierungen, wenn man davon wüsste. Der Präsident vermutet, dass die Gruppierung mit falschen oder unverfänglichen Angaben operiert habe.

Mitarbeit: uby