BERN – Rund 110 Schüsse aus zwei Sturmgewehren feuerten die beiden Skinheads ab. Ihr Ziel: die ehemalige Schlosserei, in der sich die alternative Wohngemeinschaft «Solterpolter» befand.
Für diese Tat vom 10. Juli 2000 wurden Stefan B. (22) und Arztsohn Simon V. (23) zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.
Die Kugeln durchsiebten das Schiebetor, einige schlugen nur Zentimeter neben den Schlafstätten ein. Die beiden Männer hätten einen eventualvorsätzlichen Tötungsversuch begangen, erklärte Peter Reusser, der Gerichtspräsident des Kreisgerichtes Bern-Laupen. Denn sie wussten, dass Leute im Haus waren. Sonst hätten sie ja ihr Ziel, den «Linken» einen Denkzettel zu verpassen, nicht erreichen können. Nur durch Glück habe es kein Blutbad gegeben. Als Mittäter wurde Reto G. (20) zu 18 Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre verurteilt. Er hatte die Schiesswütigen mit einem der Gewehre und mit Munition versorgt. Dann fuhr er sie zum Tatort und hielt dort Wache, während die Kumpels ballerten.
Vor Gericht erklärten die Täter, sie gehörten nicht mehr zur rechtsradikalen Szene. Sonst wären sie noch härter bestraft worden.