Das Kreisgericht Burgdorf hat zwei ehemalige Skinheads zu bedingten Gefängnisstrafen von 16 und 12 Monaten verurteilt. Im Dezember 2000 hatten sie zusammen mit einem Dutzend Skinhead-Kollegen autonome Jugendliche überfallen und verletzt.
Ein 22-jähriger Maurer wurde des Angriffs, der versuchten schweren Körperverletzung, der versuchten Begünstigung sowie der Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz schuldig gesprochen. Sein 20-jähriger Kollege hat sich des Angriffs, der Nötigung und des Raufhandels schuldig gemacht. Den beiden ehemaligen Skinheads wird insbesondere ein Angriff auf linksautonome Jugendliche am Bahnhof Hasle bei Burgdorf zur Last gelegt: Ein Mob von über einem Dutzend Skinheads hatte im Dezember 2000 eine kleine Gruppe von Autonomen angegriffen, mit Fusstritten eingedeckt und erheblich verletzt.
Daneben hat der ältere Angeschuldigte gestanden, eine Sprengvorrichtung gebastelt zu haben, die von Experten als sehr gefährlich eingestuft wurde. Sein Mitangeschuldigter hat zugegeben, in Yverdon an einer Massenschlägerei teilgenommen zu haben, in deren Verlauf mehrere Personen verletzt wurden.
Das Gericht habe nicht die Gesinnung, sondern einzig die Taten der Angeschuldigten zu bewerten und zu ahnden, merkte die vorsitzende Richterin Annemarie Hubschmied am Mittwoch an. Diese Taten seien als «besonders gemein» einzustufen.
«Im Mob sind die beiden Angeklagten auf eine kleine Gruppe von Jugendlichen losgestürmt, angriffslustig und brutal haben sie dann dreingeschlagen», sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. (sda)