bac. Das vom Gemeinderat Ingenbohl verhängte Kundgebungsverbot am 1. August in Brunnen war rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Samstag eröffneten Entscheid. Damit blieb das «Bündnis für ein buntes Brunnen» mit seiner staatsrechtlichen Beschwerde erfolglos.
Das Bündnis wollte am 1. August in Brunnen eine antifaschistische Kundgebung und ein multikulturelles Strassenfest durchführen. Der Gemeinderat lehnte das Gesuch jedoch ab, ebenso das Verwaltungsgericht.
Auch der Weiterzug ans Bundesgericht lohnte sich für die Beschwerdeführer nicht. Das Gericht wertete die Bewilligungsverweigerung als generelles politisches Manifestationsverbot. Ein solches sei zulässig, wenn eine «ernsthafte und konkrete Gefahr von gewaltsamen Ausschreitungen bei einem Zusammentreffen» von Rechtsextremen und Kundgebungsteilnehmern bestehe, noch dazu «enge örtliche Verhältnisse» bestünden und «der Besuch von Tausenden von Besuchern anlässlich der 1.-August-Feiern» bevorstehe.
Kritik an Schwyzer Behörden
Wie das Bündnis gestern mitteilte, folgte das Bundesgericht allerdings nicht allen Argumenten der Schwyzer Behörden. Unter anderem sei die Befürchtung, Rechtsextreme könnten die Kundgebung angreifen, kein Grund, die Bewilligung nicht zu erteilen. Im Übrigen sei eine Kundgebung, die sich als klarer Gegenpol gegen rechtsextreme Auftritte verstehe, ohne weiteres zulässig.
Laut Bündnis werden die Schwyzer Behörden auch kritisiert, weil «der klare politische Wille, einen Aufmarsch rechtsextremer Kreise in Brunnen zu verhindern», durch sie im Vorjahr 2005 «nicht umgesetzt worden ist».