Urteilsbegründung zieht ein vernichtendes Urteil über Irving alsrevisionistischen Historiker wie rechtsextremen Propagandisten. Besondersins Gewicht fielen offenbar von der Verteidigung vorgeführte Filmaufnahmen,die Irving als Redner bei rechtsextremen Veranstaltungen zeigten.
David Irving kündigte vor dem Urteil an, dass er aus juristischen undfinanziellen Gründen keine Berufung einlegen werde, scheint es sich jetztaber anders überlegt zu haben. Allerdings ist unklar, ob eine Berufungüberhaupt zugelassen wird. Der Ruf des vor dreissig Jahren als seriöserHistoriker gestarteten Irving ist durch den von ihm provoziertenGerichtsfall stärker ruiniert, als es die Studie von Deborah Lipstadt jevermocht hätte. In England existiert, anders als in Deutschland oder derSchweiz, gegenwärtig kein Gesetz, das die Verbreitung der Holocaust-Lüge fürstrafbar erklärt. Der Gerichtsentscheid stellt jetzt einen Präzedenzfalldar, auf den sich entsprechende Klagen künftig berufen könnten.