STADT BERN / Der Rechtsradikale David Mulas hat zur angeblichen Selbstverteidigung in der Berner Innenstadt aus einer Pistole einen oder mehrere Schüsse abgegeben.
dv. Ein Streit unter «Gleichgesinnten» am Sonntagabend in der Berner Aarbergergasse endete mit Schusswaffeneinsatz: Der Rechtsextremist David Mulas, Gründer der Nationalen Partei Schweiz (NPS), schoss mit einer grosskalibrigen amerikanischen Armeepistole herum; ein Projektil zerschlug eine Vitrine am Strassenrand. Mulas feuerte zur «Selbstverteidigung», wie er gegenüber dem «Blick» erklärte. Er sei von Rechtsradikalen italienischer Abstammung bedroht worden. Der Vorfall ereignete sich gegen 19Uhr in der Nähe seines Arbeitsorts, dem Barbetrieb seines Bruders. Zu dieser Zeit war die Aarbergergasse belebt. Später stellte sich Mulas der Stadtpolizei.
Berns Polizeisprecher Franz Märki bestätigte den Vorfall. Die Faustfeuerwaffe sei sichergestellt worden; die Polizei habe die Spurensicherung vor Ort vorgenommen. David Mulas sei nach der Befragung auf freien Fuss gesetzt worden. Die Polizei verzichtete auf eine Mitteilung, denn eine «Schussabgabe» werde nicht a priori der Öffentlichkeit gemeldet, erklärte Märki. Zudem geniesse jede Person, ob sie nun öffentlich bekannt sei oder nicht, Persönlichkeitsschutz.
Mulas ist vorbestraft
Da Mulas keinen Waffenschein besitzt, muss er sich wegen Verstosses gegen das Waffengesetz verantworten. Zudem hat er mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Lebens zu rechnen. Nicht das erste Mal gerät der Rechtsextremist Mulas mit dem Gesetz in Konflikt: Eine bedingte Gefängnisstrafe von 17 Monaten handelte er sich letztes Jahr im Kanton Zürich ein; das Bezirksgericht Bülach verurteilte den 25-jährigen Berner wegen gewerbsmässigen Betrugs, Aufforderung zu Gewalt und anderer Delikte. In Bern musste sich Mulas wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz verantworten. Mulas pflegt Kontakte zur Nationaldemokra- tischen Partei Deutschlands (NPD), die völkisches Gedankengut lautstark und zunehmend gewaltbereit unter die Leute bringt. Gegenwärtig wird ein Verbot der NPD wegen Verfassungsfeindlichkeit erwogen. Im Jahr 2000 plante Mulas einen NPD-Kongress in Bern, der jedoch platzte. In der Schweiz wollen Mulas und seine NPS im nächsten Jahr an den Nationalratswahlen teilnehmen.
Kein Grund zur Inhaftierung
Wegen der Schussabgabe ist ein polizeiliches Ermittlungs-verfahren eingeleitet worden. Laut Untersuchungsrichter Stephan Neuhaus wird abgeklärt, ob ein Strafverfahren gegen Mulas eröffnet wird. Weder zum Sachverhalt noch zu Mulas‘ Strafregister wollte Neuhaus eine Stellungnahme abgeben. Die öffentliche Sicherheit ist laut Neuhaus nicht in Gefahr. Keiner der drei Gründe, die zur Inhaftierung eines Tatverdächtigen führen, nämlich Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr und Kollusion, sei bei David Mulas erfüllt gewesen.
Kein Grund für Zwang
Eine allfällige Zwangseinweisung in die Psychiatrie steht laut Neuhaus nicht zur Diskussion. Im Fall von Zwangsmass-nahmen bei akuter Bedrohung sei das Gebot der Verhältnismässigkeit zu wahren, erklärte Neuhaus. «Eine Zwangseinweisung ist äusserst heikel.»