Berner Rundschau / MLZ. Der Solothurner Oberstaatsanwalt verzichtet nach dem Freispruch des Langenthaler Pnos-Stadtrats Tobias Hirschi vom Vorwurf der Rassendiskriminierung auf den Gang ans Bundesgericht. Das Solothurner Obergericht hatte Hirschi Mitte Oktober in zweiter Instanz vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen.
Hirschi hatte am 1. Mai 2005 in Solothurn an einer unbewiligten Kundgebung der rechtsextremen «Helvetischen Jugend» teilgenommen. Der Vorwurf der Rassendiskriminierung bezog sich auf ein Foto dieser Kundgebung, das Hirschi anschliessend zur Illustration eines Beitrags im Mitteilungsblatt der Pnos-Langenthal verwendete. Darauf zu sehen ist eine blaue Kugel mit dem Davidstern-Symbol für das Weltjudentum. Das Obergericht gehe in seiner schriftlichen Begründung davon aus, dass Hirschi ein Werben beziehungsweise eine Verbreitungsabsicht rassendiskriminierender Ideologien nicht nachgewiesen werden könne, so der Oberstaatsanwalt. Da diese Feststellung «nicht geradezu willkürlich» erscheine, sei eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils nicht möglich. (sda)