Drei Schuld- und zwei Freisprüche

MittellandZeitung

Burgdorf Die Urteile im Prozess um einen Raufhandel mit einer Musikerfamilie

Das Strafeinzelgericht Burgdorf-Fraubrunnen verurteilte den 21-jährigen Angeklagten gestern zu einer Geldstrafe von 45 Tagen à 90 Franken und zu einer Busse von 1000 Franken. Ausserdem muss er der Mutter der Musikerfamilie eine Genugtuung von 500 Franken ausrichten, weil er sie als «linke spanische Schlampe» betitelt hatte. Schuldig gesprochen wurde er wegen Raufhandels, Beschimpfung und Rassendiskriminierung. Letzteres, weil es für das Gericht erwiesen ist, dass der Angeschuldigte in der Öffentlichkeit den «Hitlergruss» gemacht hatte.

Der Sohn und der Vater der Musikerfamilie, die laut Strafeinzelrichter Jürg Bähler die nächtliche Auseinandersetzung mitzuverantworten haben, wurden zu Geldstrafen von 20 mal 30 Franken (Sohn) und 15 mal 130 Franken (Vater) verurteilt. Dem Sohn auferlegte der Richter zusätzlich eine Busse von 800 Franken. Sie wurden des Raufhandels für schuldig befunden. Die Mutter der Musikerfamilie sowie ein Freund der Familie wurden freigesprochen. Das Gericht bewertete ihren Tatbeitrag als zu gering.

Nachvollziehbar, aber nicht erlaubt

Richter Bähler sagte, dass alle Beteiligten im Verfahren «ihr Bestes» gegeben hätten, um ihre «subjektive Wahrheit» darzulegen. Allerdings sei das Erinnerungsvermögen der Angeschuldigten durch die Dynamik des Geschehens, die schlechten Lichtverhältnisse und die mehr oder minder hohe Erregung der einzelnen Beteiligten «kontaminiert worden».

Klar war für das Gericht, dass der 21-Jährige die Auseinandersetzung aktiv «gesucht» hatte. Er habe «gekocht» und bewusst Verstärkung geholt. Auch wenn es nachvollziehbar sei, dass Vater und Sohn der Musikerfamilie angesichts der Drohgebärden des Hosengurt schwingenden 21-Jährigen zur «Selbsthilfe» gegriffen hätten, so sei dies strafrechtlich eben nicht erlaubt.

In der Nacht auf den 22. April 2006 war es in der Burgdorfer Oberstadt zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen einer Musikerfamilie und mehreren jüngeren Männern gekommen. Die Schlägerei, die zwei Verletzte forderte, sorgte für Aufsehen und Verunsicherung in der Bevölkerung. Nach Darstellung der Musikerfamilie hatten Rechtsextreme den Angriff zu verantworten. In Burgdorf hatte es in den vergangenen Jahren wiederholt Auseinandersetzungen mit Rechtsradikalen gegeben.

Im Zuge der Voruntersuchung kam der Untersuchungsrichter im Sommer 2006 hingegen zum Schluss, dass der Angriff nicht primär einen rechtsextremen Hintergrund habe. Vielmehr sei es um eine persönlichen Fehde zwischen dem 21-jährigen Angeschuldigten und dem Sohn der Musikerfamilie gegangen.