Zuchthaus statt Freispruch
Thurgauer Obergericht verschärft Strafen für Skinheads ? Berufung der Angeklagten verworfen
Frauenfeld. Das Thurgauer Obergericht hat im Frauenfelder Skin-Prozess die Urteile der Vorinstanz korrigiert. Es folgte der Staatsanwaltschaft und verurteilte sechs Skinheads wegen versuchter Tötung.
Stefan Borkert
Die Berufung der sechs Angeklagten im Frauenfelder Skin-Prozess hatte keinen Erfolg. Im Gegenteil. Das Thurgauer Obergericht verschärfte die Strafen der rechtsextremen jungen Männer, die im April 2003 zwei Jugendliche in Frauenfeld brutal zusammengeschlagen haben. Ein Opfer ist seither lebenslang schwer behindert und entrann dem Tod nur knapp.
Vorinstanz korrigiert
Während die Angeklagten Freispruch oder Verurteilungen wegen einfacher Körperverletzung sowie bedingte Gefängnisstrafen für sich forderten, verlangte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchter Tötung. Die Vorinstanz hatte die Skinheads lediglich der schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Das Thurgauer Obergericht hat nun die Strafen gegen die sechs Angeklagten erhöht, wie es gestern mitteilt. Die Urteile des Obergerichts fallen mehrheitlich um ein Jahr höher aus als jene des Bezirksgerichts Frauenfeld.
Demnach sind die sechs Angeklagten, die vor Obergericht keine Reue zeigten, zu zwischen fünf und sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Sie wurden der versuchten Tötung von Dominik B. und der versuchten schweren Körperverletzung des anderen Opfers für schuldig befunden. Ausserdem erklärte das Obergericht frühere bedingte Strafen für vollstreckbar.
Gemäss Agenturberichten hat die Verteidigung der Skinheads noch keine Angaben darüber gemacht, ob sie gegen das Urteil vor Bundesgericht ziehen will. Man wolle auf das schriftlich begründete Urteil warten, so der Anwalt des Haupttäters.
Genugtuung erhöht
Zusammen mit den höheren Zuchthausstrafen hat das Obergericht auch die geforderten Genugtuungssummen erhöht, die die Täter an ihre Opfer zahlen müssen. So sprach das Obergericht Dominik B. 150 000 statt der erstinstanzlichen 120 000 Franken zu. Die Mutter, die seither den Sohn betreut, erhält 40 000 statt der 35 000 Franken Genugtuung, die das Bezirksgericht bewilligt hatte. Dem zweiten Opfer sprach das Obergericht die 5000 Franken Schadenersatz zu. Diese Summen muss zunächst der Staat übernehmen. Dieser kann das Geld dann bei den Tätern wieder einfordern.
Ursprünglich zu siebt haben die inzwischen 21 bis 26 Jahre alten Angeklagten im April 2003 die damals 15- und 17-jährigen Jugendlichen brutal zusammengetreten. Diese wollten ein Ska-Punk-Konzert im Frauenfelder Eisenwerk besuchen und befanden sich auf dem Heimweg. Einer der Täter hat sich in der Untersuchungshaft umgebracht.