Aarau Geldstrafen für PNOS-Mitglieder

MittellandZeitung

Das Bezirksamt Aarau hat gegen fünf Exponenten der rechtsextremen Partei National Orientierter Schweizer (PNOS) Strafbefehle erlassen. Sie müssen wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm Geldstrafen bezahlen. Das Bezirksamt Aarau habe Geldstrafen von 20 bis 30 Tagessätzen erlassen, bestätigte Hans Frey, stellvertretender Bezirksamtmann, am Dienstag verschiedene Medienberichte.

Die Strafbefehle wurden gemäss Frey ausgesprochen, weil das Parteiprogramm und ein von der PNOS vertriebenes Büchlein gegen die Antirassismus-Strafnorm verstosse. Ein Exponent wurde zudem wegen übler Nachrede gebüsst.

Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen haben 20 Tage Zeit, die Strafbefehle anzufechten. Als nächste Instanz würde das Bezirksgericht Aarau über die Tatbestände und die Geldstrafen entscheiden. Die Strafanzeige gegen die PNOS-Exponenten hatte vor zwei Jahren eine Privatperson aus dem Aargau eingereicht. Das Parteiprogramm verstosse gegen das Verbot der Rassendiskriminierung. In der Anzeige war ein Verbot des Parteiprogramms verlangt worden.

Das Bezirksamt Aarau hatte 2005 das damalige Parteiprogramm der PNOS als eine «kollektive Schmähung der Ausländer» bezeichnet. Wegen Verstosses gegen die Antirassismus-Strafnorm wurden vier Vorstandsmitglieder zu Bussen zwischen 300 und 500 Franken verurteilt. Die Entscheide wurden nicht angefochten.